Volljährig und trotzdem richterlich einweisen?

4 Antworten

Bei akuter Selbst oder Fremdgewährdung, kann eine Zwangseinweisung erfolgen. Innerhalb von 24h muss der Patient von einem Richter angehört werden und dieser entscheidet dann, ob das rechtens war und ob es weiter geführt wird.

In die Psychatrie gebracht, wir man im Zweifel von der Polizei.

Mein Leben ist durch Untergewicht ebenfalls in Gefahr.

Ich wäre froh so eine große Chance zu erhalten.

Du solltest sie nutzen.


Venus345  26.09.2024, 17:24

dann lasse Dir auch helfen

User826z  26.09.2024, 17:28
@Venus345

Mir hilft nimmand ohne das man im Gegenzug nicht auch eine Gegenleistung erwartet. Und das ist dann auch keine Hilfe mehr sondern ein Kompromiss.

Helfen lasse ich mir gerne. Mehr aber auch nicht.

User826z  26.09.2024, 17:43
@Venus345

Ich mache keine Geschäfte die den Menschen zu guten kommen die mir mein Geld aus der Tasche ziehen.

Da verrecke ich lieber aufrichtig und erhlich.

Nein dein Hausarzt kan es dir Empfehlen. Die Entscheidung musst du alleine treffen . Du bist Volljährig und damit voll verantwortlich für dich selber . Sowas geht nicht über das Gericht. Also hast du auch das Recht nein zusagen und dann kann der Arzt oder deine Eltern nicht sagen du musst.

Warum läufst Du denn so einem Hausarzt der gegen dich arbeitet?

Packe Deine Sachen, mache 2 Wochen im ausland Urlaub und gehe dann studieren und briche im Notfall den Kontakt mit Deinen eltern ab. Deine igur geht die nix an.