Visum für Deutschland?
Hallo, mein „Freund" kommt aus der Türkei und ich möchte das er zu meinem Geburtstag kommt,da meine Eltern sich ständig streiten will ich einfach jemand haben, der mich tröstet und so. Ich bin unter 18 daher würde dann eventuell meine Schwester das Visum schreiben, kann mir jemand sagen was alles gemacht werden muss dafür, was ich beachten muss und alles,und ist es möglich anzugeben als Grund bei dem Visum 16. Geburtstag aber ich will das er ein paar Tage länger bleibt also nicht nur zu der Geburtstagsfeier.Geht das oder brauche ich einen anderen Grund?
2 Antworten
Nicht die Einladung ist wichtig, sondern das Visum.
ich möchte das er zu meinem Geburtstag kommt,da meine Eltern sich ständig streiten will ich einfach jemand haben, der mich tröstet und so.
Wenn du die Bürgschaft ansprichst, die man abgeben muss, dann ist das ein Verpflichtungserklärung:
„Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden.“
Das Verwandtschaftsverhältnis spielt dabei keine Rolle.
Jemand übernimmt die förmliche Verpflichtungserklärung. Das ist eine Bürgschaft. Du musst also sicher sein, dass derjenige auch wieder pünktlich ausreist.
Das Visum muss der Antragsteller in der Türkei bei der Deutschen Botschaft selbst beantragen.
Ob Visa ausgestellt werden hängt von den folgenden Fragen ab und setzt das folgende voraus:
- Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland;
- Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen;
- Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen;
- Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Die zitierten Abschnitte kommen aus dieser Quelle:
Er soll sich selbstständig um ein Touristenvisum kümmern, geht einfacher.
Nur 18 zu sein reicht nicht aus um Jemanden offiziell einzuladen, deine Schwester müsste in der Lage sein finanziell für ihn zu haften etc.
Für ein Touristenvisum braucht er das nicht, es steht ihm ja frei in seinem Urlaub Freunde etc. auch zu besuchen.
Deine Schwester müsste finanziell so gut da stehen, dass man sie im Zweifel in die finanzielle Pflicht nimmt falls dein Freund untertauchen würde, oder kein Geld mehr zum zurückreisen hat etc. Es geht nicht darum ob er das machen würde, nur in reiner Theorie muss sie dafür ausreichend Geld besitzen bzw. ein Erwerbseinkommen haben welches hoch genug ist.
Der Name Einladung ist irreführend, es ist eine Verpflichtungserklärung. Die muss man abgeben auf dem Fremdenamt.
aber man braucht doch meist,so ein Einladungsschreiben oder? Inwiefern und für was muss man finanziell haften?