Visa?

Isuzu189  03.08.2024, 20:13

Welche Nationalität hat deine Frau? Du bist in Deutschland gemeldet?

Manuel845 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 20:14

Nein ich bin garnicht angemeldet meine Frau ist deutsch

1 Antwort

Ich habe eine Frage bin serbischer Bürger und meine Frau hat hier den Kind geboren und meine Frage jetzt ob ich für Anerkennung des Kindes Visa brauche

Du brauchst eine Geburtsurkunde des Kindes.Damit kannst du es beim serbischen Konsulat registrieren lassen.
Ein Visum braucht man nur zum Einreisen. Wer in Deutschland als Ausländer lebt, braucht einen entsprechenden Aufenthaltstitel.

oder ,kann mir das jemand bitte erklären wie ich das am besten machen soll ich danke

Deinen Aufenthaltsstatus klären.

Nein ich bin garnicht angemeldet meine Frau ist deutsch

Dann ist das Kind auch deutscher Staatsbürger. Wenn ihr verheiratet seit, dann brauchst du nichts zu tun. Du bist der Vater und wirst so eingetragen auf der Geburtsurkunde.


Manuel845 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 23:51

ich bin serbischer Staatsbürger, und meine Partnerin ist deutsche Staatsbürgerin. Wir sind nicht verheiratet, haben jedoch ein gemeinsames Kind, das in Serbien geboren wurde. Nun möchten wir als Familie in Deutschland leben.

Ich würde gerne wissen, welche Schritte ich unternehmen muss, um nach Deutschland zu reisen und dort mit meiner Familie zu leben. Benötige ich dafür ein Visum oder andere Genehmigungen? Welche weiteren Formalitäten müssen erledigt werden, insbesondere in Bezug auf das Aufenthaltsrecht und die Anerkennung unserer Partnerschaft und unseres Kindes?

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stufix2000  04.08.2024, 08:13
@Manuel845

Wenn man die richtigen Angaben macht ist das Leben leichter und die Antworten können dann auch besser ausfallen.
Die Mutter registriert das Kind beim Deutschen Konsulat in Belgrad

https://belgrad.diplo.de/rs-de/service/05-VisaEinreise

und gibt dich als Vater an. Oder wenn sie bereits wieder in Deutschland ist geht sie dort zum Standesamt.

Du musst die Vaterschaft für dein Kind anerkennen. Das tust du beim Konsulat. Link oben oder: https://www.familienrecht-ratgeber.com/wp-content/uploads/pdf/Vaterschaftsanerkennung-Merkblatt.pdf

Danach kannst du ein Visum zum Nachzug zum Deutschen Kind beantragen. In Deutschland bekommst du dann einen Aufenthaltstitel und darfst arbeiten.

Die Partnerschaft muss nicht anerkannt werden. Ihr könnt freiwillig zusammenleben, auch ohne Trauschein.
Nach 5 Jahren, die du beim Kind in Deutschland gelebt hast kannst du eingebürgert werden, wenn du das möchtest.

Das musst du dann bei der örtlichen Ausländerbehörde beantragen. .

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Manuel845 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 09:41
@stufix2000

Ich verstehe aber nicht wieso ich Visum brauche wenn ich ja erstmal 3 Monate bleiben kann und ich anerkenne den Kind in Deutschland und bekomme den Aufenthalt in paar Wochen ? Welchen Weg muss ich gehen keine Visum zu Brauchen weil mache sagten mir das ich keine Visum brauche

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Manuel845 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 15:37
@stufix2000

Aber wenn ich den Kind Annerkenne bekomme ich kein Erlaubnis wie Sorgerecht damit ich dann mehr als 90tage bleiben kann

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stufix2000  05.08.2024, 17:30
@Manuel845
Aber wenn ich den Kind Annerkenne bekomme ich kein Erlaubnis wie Sorgerecht

Ein Sorgerecht kannst du nur bekommen, wenn du das Kind anerkennst.

damit ich dann mehr als 90tage bleiben kann

Wenn du das Kind anerkennst und sonst keine Gründe dagegen sprechen, kannst du, bis das Kind 18 Jahre alt wird, sicher beim Kind in Deutschland leben.

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Manuel845 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 20:52
@stufix2000

Könnte ich dann trotzdem ohne Visum bleiben

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Manuel845 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 22:14
@stufix2000

Weil ich nicht ohne meine Familie bleiben will 2/3 Monaten lang ist für mich leider viel genau auch jetzt wegen der kleine

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stufix2000  06.08.2024, 22:23
@Manuel845

Dann soll die Familie halt warten bis dein Visum ausgestellt ist.

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stufix2000  06.08.2024, 22:39
@Manuel845

Ich glaube meine Auskunft war ausreichend.
Ich wünsche euch alles Gute.

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Manuel845 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 23:38

Ich bin mit meiner Frau nicht verheiratet wie ist das soll ich in Serbien heiraten und Kind anerkennen und dann auf Aufenthalt warte ich bekomme denn dann bisst bei deutsche Botschaft Belgrad oder

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Saya87  04.08.2024, 14:21
@Manuel845

Ich würde beim Standesamt des Geburtsortes (nicht Wohnort) des Kindes nachfragen oder auf der Homepage nachschauen. Wenn ihr nicht verheiratet seid, müsst ihr verschiedene Dokumente einreichen und dann wird eine Geburtsurkunde mit euren beiden Namen erstellt.

Bei uns steht auf der Homepage des Standesamts:

. Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind

Die vorgelegten Urkunden müssen die aktuelle Namensführung enthalten

Mutter war noch nie verheiratet:

  • Geburtsurkunde (erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes)

Mutter war bereits verheiratet:

  • Beglaubigter Ausdruck/ beglaubigte Abschrift des Eheregisters beziehungsweise des fortgeführten Familienbuchs der Vorehe mit Auflösungsvermerk (erhältlich beim Eheschließungsstandesamt) oder
  • Eheurkunde und Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk beziehungsweise Eheurkunde und Sterbeurkunde des Ehemannes

Vaterschaftsanerkennung liegt bereits vor:

  • zusätzlich Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters

Vaterschaftsanerkennung liegt noch nicht vor:

  • Diese kann bei jedem Standesamt oder beim Jugendamt erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Gemeinsame Sorgeerklärung liegt bereits vor:

  • Zusätzlich Sorgeerklärung

Statt Geburtsukunden können auch beglaubigte Ausdrucke/Abschriften aus dem Geburtenregister vorgelegt werden.

3. Hinweise für ausländische Staatsangehörige

Die vorgelegten Urkunden müssen Ihre aktuelle Namensführung enthalten

Zusätzlich sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Reisepässe der Eltern

Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde:

  • Internationale (mehrsprachige) Heiratsurkunde bzw.Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche

Alle ausländischen Urkunden müssen von einem in Deutschland zugelassenen und vereidigten Urkundenübersetzer ins Deutsche übersetzt sein. Ein Verzeichnis über anerkannte Dolmetscher und Übersetzer erhalten Sie bei jedem Standesamt oder unter www.olg-stuttgart.de

Vorzulegen sind das Original und die Übersetzung. Das Standesamt informiert Sie, ob ausländische Urkunden noch mit einer Überbeglaubigung zu versehen sind.

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Saya87  04.08.2024, 14:23
@Manuel845

Wenn du gerne zu deiner Freundin und Tochter möchtest, kannst du ein Familienvisum beantragen / Familiennachzug

Ich wünsche eurem Kind Gesundheit und euch alles Gute! :)

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Manuel845 
Beitragsersteller
 05.08.2024, 09:42
@Saya87

Ich verstehe aber nicht wieso ich Visum brauche wenn ich ja erstmal 3 Monate bleiben kann und ich anerkenne den Kind in Deutschland und bekomme den Aufenthalt in paar Wochen ? Welchen Weg muss ich gehen keine Visum zu Brauchen weil mache sagten mir das ich keine Visum brauche

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Saya87  05.08.2024, 14:58
@Manuel845
Wie erhalte ich als Serbischer Staatsbürger der wohnhaft in Serbien ist und sich dort aufhält eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, wo meine unverheiratete Freundin unser Kind zur Welt gebracht hat?
Als serbischer Staatsbürger, der in Serbien lebt und dessen unverheiratete Freundin in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst, um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten: 
1. Vaterschaftsanerkennung: Zunächst solltest du die Vaterschaft für dein Kind anerkennen, falls dies noch nicht geschehen ist. Dies kann in Deutschland oder in Serbien erfolgen, je nachdem, was für euch am besten ist.

2. Aufenthaltstitel beantragen: Du kannst einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, um bei deiner Freundin und deinem Kind zu leben. In der Regel gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun, z. B. durch einen Antrag auf Familiennachzug.

3. Familiennachzug: Da du ein Kind hast, das in Deutschland geboren wurde, könntest du Anspruch auf einen Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs haben. Du musst nachweisen, dass du in der Lage bist, für deinen Lebensunterhalt zu sorgen und dass eine familiäre Bindung besteht.

4. Visum beantragen: Du musst ein Visum für den Familiennachzug bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Serbien beantragen. Dazu benötigst du verschiedene Dokumente, wie z. B. deinen Reisepass, Nachweise über die Vaterschaft, Geburtsurkunde des Kindes und Nachweise über finanzielle Mittel.

5. Sprachkenntnisse: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, grundlegende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Informiere dich über die spezifischen Anforderungen.

6. Aufenthaltserlaubnis beantragen: Nach deiner Ankunft in Deutschland musst du bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hierfür sind ebenfalls verschiedene Dokumente erforderlich.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Anforderungen und Verfahren zu informieren, da diese je nach individueller Situation variieren können. Es kann auch hilfreich sein, rechtlichen Rat oder Unterstützung von Organisationen in Anspruch zu nehmen, die sich mit Einwanderungsfragen befassen.
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Saya87  05.08.2024, 15:00
@Manuel845

Wie erhalte ich als Serbischer Staatsbürger der wohnhaft in Serbien ist und sich dort aufhält eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland, wo meine unverheiratete Freundin unser Kind zur Welt gebracht hat?

Als serbischer Staatsbürger, der in Serbien lebt und dessen unverheiratete Freundin in Deutschland ein Kind zur Welt gebracht hat, gibt es mehrere Schritte, die du unternehmen kannst, um eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten:

1. Vaterschaftsanerkennung: Zunächst solltest du die Vaterschaft für dein Kind anerkennen, falls dies noch nicht geschehen ist. Dies kann in Deutschland oder in Serbien erfolgen, je nachdem, was für euch am besten ist.

2. Aufenthaltstitel beantragen: Du kannst einen Aufenthaltstitel in Deutschland beantragen, um bei deiner Freundin und deinem Kind zu leben. In der Regel gibt es verschiedene Möglichkeiten, dies zu tun, z. B. durch einen Antrag auf Familiennachzug.

3. Familiennachzug: Da du ein Kind hast, das in Deutschland geboren wurde, könntest du Anspruch auf einen Aufenthaltstitel im Rahmen des Familiennachzugs haben. Du musst nachweisen, dass du in der Lage bist, für deinen Lebensunterhalt zu sorgen und dass eine familiäre Bindung besteht.

4. Visum beantragen: Du musst ein Visum für den Familiennachzug bei der deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Serbien beantragen. Dazu benötigst du verschiedene Dokumente, wie z. B. deinen Reisepass, Nachweise über die Vaterschaft, Geburtsurkunde des Kindes und Nachweise über finanzielle Mittel.

5. Sprachkenntnisse: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, grundlegende Deutschkenntnisse nachzuweisen. Informiere dich über die spezifischen Anforderungen.

6. Aufenthaltserlaubnis beantragen: Nach deiner Ankunft in Deutschland musst du bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hierfür sind ebenfalls verschiedene Dokumente erforderlich.

Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Anforderungen und Verfahren zu informieren, da diese je nach individueller Situation variieren können. Es kann auch hilfreich sein, rechtlichen Rat oder Unterstützung von Organisationen in Anspruch zu nehmen, die sich mit Einwanderungsfragen befassen.

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Saya87  05.08.2024, 15:01
@Saya87

sorry, da hat das kopieren und einfügen nicht geklappt

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