Verteilung des Untethaltes für meine Eltern?


21.09.2024, 10:40

Meine Eltern sind beide einverstanden, dass ich ausziehe. Ich besuche eine weiterführende Schule, bei der der Schulweg zu lang ist, als das ich ihn jeden tag abfahren möchte. Mit der Düsseldorfer Tabelle konnten wir leider nicht rausbekommen, wie der Unterhalt aufgeteilt wird/werden müsste.

DasOrakel  21.09.2024, 10:48

Wie alt bist Du?

Belehremich 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 10:49

Volljahrig? 18. Ist das genaue Alter da wichtig?

5 Antworten

Ich besuche eine weiterführende Schule, bei der der Schulweg zu lang ist, als das ich ihn jeden tag abfahren möchte.

Das könnte allerdings relevant sein, wenn du einen BAföG Antrag stellst.

Denn für Schüler wird BAföG nur dann in Frage kommen, wenn die allgemeinbildende Schule tatsächlich zu weit vom Elternhaus entfernt liegt. Und zwar nicht irgendeine allgemeinbildende Schule, sondern die Schulform die du jetzt auch besuchst.

Und da wäre auch ein Schulweg von 1 Stunde hin und 1 Stunde zurück zumutbar.

Das nur mal am Rande...

Zum Anspruch gegen die Eltern: sie begrüßen deinen Auszug und sind somit zum Barunterhalt verpflichtet.

Dein Anspruch liegt bei 930 EUR inkl. Kindergeld in Höhe von 250 EUR. Wer was zahlen kann oder muss, wird sich dann am unterhaltsrelevanten Einkommen der Eltern bemessen. Da ein minderjähriges Kind noch bei der Mutter lebt, wäre hier ein möglicher Unterhaltsanspruch vorrangig zu bewerten. Wobei das Kind ja offensichtlich nicht von deinem Vater ist und sie dann Unterhalt vom Kindsvater erhalten dürfte.

Wenn sie also beide leistungsfähig sind und aus besagten Gründen kein BAföG Anspruch besteht, bzw. schon aus dem Grund nicht besteht, weil sie Beide zu viel verdienen, dann dürften sie in etwa Halbe / Halbe machen dürfen.

Also solltest du mit ihnen schon mal reden, was in etwa finanziell auf sie zukommt. Und das wären dann besagte 930 EUR 250 EUR Kindergeld, also 680 EUR. Somit also 340 EUR für jeden von ihnen. Sind sie dann finanziell in der Lage das zu zahlen bzw. immer noch so begeistert von der Idee mit dem Auszug?

Wenn der Auszug wegen der Ausbildung oder einem anderen schwerwiegenden sozialen Grund notwendig ist bzw.von den Eltern gewollt, stünden dir derzeit theoretisch bei Leistungsfähigkeit der Eltern im Monat 930 Euro an Unterhalt zu.

Die stünde nach Auszug das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wird voll auf die 930 Euro angerechnet.

Der mögliche Unterhaltsanspruch könnte dann noch bei um die 680 Euro liegen, ein möglicher vorrangiger Anspruch auf Bafög - müsste geprüft werden und dann muss nach dem bereinigten Nettoeinkommen beider Elternteile berechnet werden was jedes Elternteil ggf.noch zahlen müsste.

Das minderjährige Kinder muss natürlich bei der Berechnung vorrangig berücksichtigt werden.

Bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres kannst Du dich wegen der Berechnung eines möglichen Unterhaltsanspruchs noch ans Jugendamt wenden, da benötigst Du dann natürlich entsprechende Nachweise über Einkommen der Eltern und weitere Kinder mit Anspruch auf Unterhalt.

Erstmal ist wichtig zu wissen, dass deine Eltern keinen Barunterhalt leisten müssen, nur weil du ausziehen möchtest. Wenn du ausziehen MUSST weil deine Ausbildung nur in der Stadt 3 Stunden später angeboten wird, ist es etwas anderes. Also die Eltern können sagen "du kriegst nichts und bleibst hier weiter wohnen".

Ansonsten bemisst sich der Unterhalt nach der Düsseldorfertabelle, und die bemisst sich nach dem Einkommen (ob du noch Halbgeschwister hast ist erstmal nicht relevant). Wenn du Schwierigkeiten hast mit der Tabelle, kann das Jugendamt auch beratend zur Seite stehen (auch wenn du schon volljährig bist)

Für ein "Ich möchte ausziehen." müssen die Eltern gar keinen Unterhalt leisten, sofern Du auch zu Hause leben kannst und sie Dir Kost und Logis bieten.

Sind die Eltern mit dem Auszug in eine eigene Wohnung einverstanden, dann sind sie bis zum Abschluss einer ersten Ausbildung zum Unterhalt verpflichtet. Die Ausbildungsvergütung wird auf den Unterhalt angerechnet.

Machst Du aber keine Ausbildung oder ziehst die Ausbildung nicht konsequent durch, dann müssen die Eltern auch nicht weiter zahlen. Für Faulheit sind sie dann nicht mehr zuständig.

Volljahrig?

Ich kann nicht wissen, daß Du volljährig bist. Zumal dann nicht, wenn Dir die Eltern den Auszug scheinbar "erlauben" müssen.

Sie müssen Dich unterhalten bis zum Ende Deiner Erstausbildung.

Eine eigene Wohnung müssen sie Dir nicht finanzieren.

Die Düsseldorfer Tabelle spielt hier keine Rolle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.