Verstehe die Welt nicht mehr ;) Warum muss ich zweimal 17% Einkommensteuer zahlen?

3 Antworten

Du zahlst nicht zweimal Einkommensteuer.

Beide Einkünfte werden zusammen gerechnet. Die als Arbeitnehmer und die aus der gewerblichen Tätigkeit. Dann wird anhand des zu versteuernden Einkommensteuer die Einkommensteuer berechnet und die Lohnsteuer die dein Arbeitgeber bereits einbehalten hat wird wie eine Vorauszahlung angerechnet


Pedro1234 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 23:00

Aber bei mir wurde für Selbständigkeit einmal 17% berechnet und einmal für mein selbständiges Bruttoeinkommen

petrapetra64  02.09.2024, 00:07
@Pedro1234

Und das ergibt einmal 17 Prozent auf dein Gesamteinkommen. Wie bei jedem anderen mit nur einem Einkommen auch.

Warum solltest du bevorzugt werden?

Stefan1248  02.09.2024, 09:26
@Pedro1234

Nein, das wird getrennt berechnet. Wie kommst du darauf? Scanner mal den anonymisiertern Steuerbescheid ein

Wer sagt das? Bei der Steuererklärung werden alle Einkommen addiert und zusammengefasst und gemeinsam besteuert!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Pedro1234 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 23:23

Wo steht, das es zusammengefasst wurde ?

Ich hatte oben geschrieben, das es separat jeweils mit 17% versteuert wird, dann wird dadurch am Ende die Steuern mir in Rechnung gestellt

Pedro1234 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 23:01

Bei mir wurde das aber separat jeweils mit 17% und am Ende zusammen gerechnet

Klar bleibt von der Selbständigikeit was über, rund 5000 €. Die Steuern auf dein anderes Gehalt würdest du ja so oder so zahlen müssen.

Mit der Selbständigikeit hast du 5000 € mehr als ohne.


Pedro1234 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 23:23

Muss aber 7140€ zurück zahlen, wo sind dann die 5000€ ?

Pedro1234 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 23:05

also schau mal, bei den 36.000€ brutto zahle ich ja schon Steuern jeden Monat, die mir abgezogen wird vom Arbeitgeber.

bei der Steuererklärung wird nochmal jeweils von mein Jahresgehalt 17% abgezogen und von mein selbständiges Einkommen nochmal 17% Einkommensteuer jeweils