Versicherung?
Kann ich Motorrad fahren, wenn ich ein Nummernschild erhalten habe und eine eVB-Nummer habe, aber die Versicherung noch nicht bezahlt habe?
Hast du die eVB auf der Zulassungstelle genutzt?
Ja
2 Antworten
Es gibt in der Versicherung die sogenannte vorläufige Deckung. D.h. du hast ab ordnungsgemäßer Zulassung vorläufigen Versicherungsschutz, der rückwirkend wieder wegfällt, wenn du den erstn Beitrag nicht bezahlst, wenn du den Versicherungschein mit erster Beitragsrechnung erhalten hast. Bezahlst du umgehend, ist und bleibt alles i.O.
Ja du kannst uneingeschränkt fahren sobald das Schild dran ist
Aber ich habe im Internet gelesen, dass ich nicht ohne Versicherung unterwegs sein kann oder wie funktioniert das?😅
Wenn du die eVB genutzt hast, ist dein Leichtkraftrad ab diesem Moment Haftpflichtversichert. Den Rest erledigst du schnellstens per Antrag beim Versicherer.
Als Versicherungsnachweis reicht das gestempelte Kennzeichen
Du bist ja mit Versicherung unterwegs, sonst hättest du die Maschine nicht anmelden können. Dass du die noch nicht bezahlt hast spielt da keine Rolle.
Wenn ich von der Polizei oder ähnlichem angehalten werde, muss ich nur meine eVB-Nummer vorzeigen?