Versicherung?

wattdennnu2  25.07.2024, 19:00

Hast du die eVB auf der Zulassungstelle genutzt?

Alex565921 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 19:08

Ja

2 Antworten

Es gibt in der Versicherung die sogenannte vorläufige Deckung. D.h. du hast ab ordnungsgemäßer Zulassung vorläufigen Versicherungsschutz, der rückwirkend wieder wegfällt, wenn du den erstn Beitrag nicht bezahlst, wenn du den Versicherungschein mit erster Beitragsrechnung erhalten hast. Bezahlst du umgehend, ist und bleibt alles i.O.

Ja du kannst uneingeschränkt fahren sobald das Schild dran ist


hermanngustav  26.07.2024, 16:22

... und von der Zulassungsstelle abgestempelt wurde.

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Alex565921 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 19:11

Wenn ich von der Polizei oder ähnlichem angehalten werde, muss ich nur meine eVB-Nummer vorzeigen?

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Alex565921 
Beitragsersteller
 25.07.2024, 19:16
@nobodyathome

Aber ich habe im Internet gelesen, dass ich nicht ohne Versicherung unterwegs sein kann oder wie funktioniert das?😅

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wattdennnu2  25.07.2024, 19:19
@Alex565921

Wenn du die eVB genutzt hast, ist dein Leichtkraftrad ab diesem Moment Haftpflichtversichert. Den Rest erledigst du schnellstens per Antrag beim Versicherer.

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chillipalmer89  25.07.2024, 19:22
@Alex565921

Du bist ja mit Versicherung unterwegs, sonst hättest du die Maschine nicht anmelden können. Dass du die noch nicht bezahlt hast spielt da keine Rolle.

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