Vermieter nicht erreichbar?

AngiedieSchlaue  20.09.2024, 16:20

Ist die Abrechnung tatsächlich überfällig? Wie lautet denn die Abrechnungsperiode?

Adriana925 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 16:22

Ja also es wird immer jährlich alles ausgelesen und quasi abgerechnet. Das wäre im Juli gewesen, so war es auch die letzen 3 Jahre. Er war da immer überpünktlich.

AngiedieSchlaue  20.09.2024, 16:25

Keine Aussage zu meiner Nachfrage, wie die Abrechnungsperiode lautet. Von wann bis wann?

Adriana925 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 16:27

1 Monat soweit ich weiß

AngiedieSchlaue  20.09.2024, 16:30

Eine Abrechnungsperiode beträgt immer ein Jahr. Der Zeitraum kann vom 01.01. bis 31.12. oder vom 01.07. bis 30.06. oder noch anders sein. Deshalb wäre diese Auskunft wichtig

Adriana925 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 18:02

01.07 bis 30.06

4 Antworten

Ja also es wird immer jährlich alles ausgelesen und quasi abgerechnet. Das wäre im Juli gewesen, so war es auch die letzen 3 Jahre. Er war da immer überpünktlich.

Du hast die Frage nicht verstanden.

Wenn der Abrechnungszeitraum 01.01. bis 31.12. ist, hat der Vermieter bis 31.12.2024 Zeit für die Abrechnung für 2023. Auch wenn er sonst immer im Juli abgerechnet hat. Da ist dann auch nichts überfällig.

Ohne die Angabe des Abrechnungszeitraums kann man dir keinen Rat geben.


Adriana925 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 18:02

Achso also es wird z.b vom 01.07 bis 30.06 abgerechnet. Also ich bin am 01.07.2021 eingezogen und die erste Abrechnung war am 30.06.2022

DaKaBo  20.09.2024, 19:05
@Adriana925

Und jetzt wartest du auf die Abrechnung von Juli 22 bis Juni 23?

01.07 bis 30.06

Wenn über die Periode 01.07.2022 bis 30.06.2023 noch keine Abrechnung ergangen ist, so wären Nachforderungen des Vermieters nun verfristet und müssten von dir nicht bezahlt werden.

Sofern du mit einer Erstattung rechnest, solltest du schriftlich und beweisbar (Einwurfeinschreiben) dem Vermieter mitteilen, dass du ab sofort keine Vorauszahlungen mehr auf die Betriebskosten leisten wirst, bis dir die Abrechnung vorliegt.

Du würdest dann ab dem nächsten Monat nur noch die Kaltmiete zahlen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2013 - 2021: Immobilienmakler (§ 34c GewO)

Wenn die Abrechnungsperiode vom 01.07. bis 30.06. geht dann hat der Vermieter noch bis 30.06.2025 Zeit, die Nebenkostenabrechnung für die vergangene Abrechnungsperiode 2023/2024 vorzulegen.

Sollte es sich um die Periode vom 01.07.2022 bis 30.06.2023 handeln, wäre die Abrechnung jetzt verfristet. Das heißt, Du müsstest nichts nachzahlen. Hättest Du jedoch ein Guthaben, so stünde Dir dieses aber trotzdem noch zu.

Also keine Panik. Vielleicht ist der Vermieter Dank Deiner Miete mal auf Weltreise.

Vielleicht ist ihm was zugestoßen? Kannst du evtl. Angehörige oder andere Mieter von ihm kontaktieren?


Adriana925 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 16:24

Leider nicht.. Ich kenne seine Angehörigen nicht oder bekannte. Ich weiß nur wo er wohnt. Ich hab ihn mehrfach angerufen, geschrieben und auch e-Mails geschickt. Er hat es nicht einmal gelesen.. und eigentlich ist er sehr zuverlässig.