Vermieter hält sich nicht an Abkommen?

4 Antworten

Du hast Dich jetzt mehrfach an Deinen Vermieter gewandt und dies ja offensichtlich vergeblich.

Vielleicht wäre es klug, sich mal ganz vorsichtig und freundlich an den Nachbarn zu wenden, der ja ebenfalls ohne Trennwand wohnt. Vielleicht wurde ihm Ähnliches versprochen - dann seid ihr schon mal zu Zweit!

Vielleicht stört es ihn genauso und ihr könnt Euch gemeinsam an den Vetmieter wenden und seine mündliche Zusage gegenseitig bezeugen.

Vorübergehend wäre eine günstige Lösung, eine Mauer mit Lebensbäumen zu bauen. Hier einfach im Baumarkt günstige Kübel kaufen und die Bäumchen in gewünschter Höhe.

Zur Abwechslung sollste du eine Frist setzen, bis wann die Trennwand zu errichten ist. Welcher Art sollte denn diese Trennwand sein? Es könnte hier nach den §§ 536a und 556b BGB verfahren werden, wenn der Vermieter in Verzug gerät.


OliviaS892 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 15:05

Herzlichen Dank für die Tipps 🍀

Verzichte auf die Trennwand.