Vermieter Abtretungserklärung Wohngeld Pflicht?
ich habe vom Vermieter ein Mietbescheinigung benötigt für das Wohngeld Antrag. Mein Vermieter hat die Mietbescheinigung gesendet aber ganz am Ende steht ein Abtretungserklärung mit den Daten vom Vermieter, damiz das Wohngeld dort überweisen soll und meine Unterschrift benötigt.
jetzt ist meine Frage ist das Pflicht, dass das Geld auf dem Vermieter Konto gesendet werden muss da eine Abtretungserklärung steht oder kann ich trotzdem entscheiden, dass es auf meinem Konto kommt weil ich eh dazu zahlen muss
3 Antworten
Du musst dem nicht zustimmen, aber ich kann den Anspruch des Vermieters verstehen.
Wenn die Miete bisher als Dauerauftrag eingestellt ist, musst du ja nur den Betrag ändern.
Wenn die Zahlung der Wohngeldstelle sich verzögert - ist es zunächst das Problem des Vermieters, da du seinem Begehren zugestimmt hast. Wenn der Vermieter seine Kontonummer ändert,.muss er dies klären.
Wenn der Vermieter dir kündigt, musst du gegenüber der Wohngeldstelle die Abtretung widerrufen
Wenn der Vermieter Miete oder Nebenkosten erhöht, musst du dran denken etwas zu ändern und die Wohngeldstelle zu informieren.
Den Bescheid über die Bewilligung Wohngeld bekommst ja du.
Die Wohngeldstelle gibt dem Vermieter keine Auskunft und er hat auch keine Informationen zu welchem Zeitpunkt die Zahlung bewilligt wurde.
Wohngeld ist meines Wissens eine Zusammensetzung zwischen Kaltmiete und Nebenkosten.
Keine Pflicht, du kannst den Teil mit der Abtretung auch streichen - solltest aber immer deinen Kontostand zum Zeitpunkt der Abbuchung im Blick haben!
Nein, das musst du nicht. Das Wohngeld wird auf dein Konto gezahlt. Wenn deine Miete sich ändert/oder das Wohngeld, bzw. Wohngeldnachzahlungen anstehen, die dem Vermieter nicht zustehen, gibt es nur Durcheinander. Weil die Wohngeldstelle kann nicht immer kurzfristig die Änderung des Bankkontos gewährleisten.
Leute die Wohngeld benötigen sind i.d.R. knapp bei Kasse, der Vermieter möchte sich lediglich absichern dass der Teil der Miete pünktlich gezahlt wird.
Vom Gefühl her rate ich dir ab dagegen Einspruch zu erheben, weil das könnte den Vermieter verunsichern. Grundsätzlich kann ich das Problem deinerseits auch nicht nachvollziehen, weil das Wohngeld ist für die Zahlung der Miete gedacht.
Warum hast du ein Problem damit dass das Geld direkt an den Vermieter geht?
Und wenn es zu Änderungen kommt bzw. Nachzahlungen? Die Wohngeldstellen können darauf gar nicht zeitnah reagieren und ständig die Konten ändern
Als Erwachsener ist man doch wohl in der Lage Mieterhöhungen an die Wohngeldstelle weiterzugeben. Schließlich wird man als Mieter rechtzeitig darüber informiert.
Weil ich dazu zahlen muss und es monatlich vom konto abgebucht wird die miete
ich verstehe das Problem nicht - das Wohngeld geht direkt an den Vermieter + deine Mietzahlungen.
Für dich erhöht sich der Aufwand dadurch nicht.
du solltest den Bewilligungsbescheid lesen, dort findest du die Angabe wie viel Geld dir bewilligt wurde.
Also ist es nicht Pflicht der Firma zu zustimmen? Weil die miete per Lastschrift abgezogen wird?