Verlustabzug von Verlustvortrag als Werkstudentin?

4 Antworten

Ist das normal?

Ja ist es.

Der Verlustvortrag dient dazu, dass man eben in Zukunft Steuern sparen kann (und nicht zwangsläufig Steuern sparen wird). Du hättest ja auch theoretisch 15.000 € Gewinn haben können, wo sich das auswirkt.

Außerdem ist das so nur fair, weil es keinen negativen Grundfreibetrag gibt. Jeder negative Euro wirkt sich sofort auf den Verlustvortrag oder -rücktrag aus. Dementsprechend muss sich dieser Verlust auch auf jeden positiven Betrag auswirken, unabhängig von der steuerlichen Auswirkung. Sonst müsste man auch konsequent sein und sagen ein Verlust wird erst vorgetragen, wenn der Grundfreibetrag in negativer Höhe überschritten worden ist.

Ein Azubi, der Brutto 10.000 € im Jahr verdient, kann auch 2.500 € oder mehr Werbungskosten haben und bekommt genauso 0 € Erstattung, da die vorausbezahlte Lohnsteuer bei 0 € liegt und er eh schon unter dem Grundfreibetrag liegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

norasprofil 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 12:08

Danke für die ausführliche Antwort! :)

Ja, genauso ist es richtig. deine Einkünfte nicht negativ sind, dann vermindert sich dein Verlustvortrag.

Mit dem Steuerfreibetrag hat das nichts zu tun.

Damit Verlustvortrag was bringt, musst du nach dem Studium gleich gut verdienen und Steuern zahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

norasprofil 
Beitragsersteller
 02.09.2024, 12:07

Vielen Dank für die Antwort! :)

Ist das normal?

Yep, das ist völlig korrekt so.

Der Verlust wird - vor Sonderausgaben - so weit wie möglich bis auf 0 € Einkünfte abgeschöpft, nicht nur bis zum Grundfreibetrag.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im Studium zum Dipl.-Finanzwirt: deshalb auch ohne Gewähr!

norasprofil 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 22:28

Alles klar, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :)

Ja, das ist soweit korrekt. Der Verlustvortrag wird ab dem 1. € Gewinn im Folgejahr oder einem der folgenden Jahre aus derselben Einkunftsart verzehrt; auf den ESt-Grundfreibetrag kommt es hierbei nicht an.