Verlustabzug von Verlustvortrag als Werkstudentin?
Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Steuerbescheid als Werkstudentin, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen :).
Ich wundere mich über den Verlustabzug meines Verlustvortrags und würde gerne wissen, ob in meinem Bescheid alles richtig ist.
Im Jahr 2021 bekam ich einen Bescheid über die Feststellung eines Verlustvortrags von 2.900€ (aus dem Jahr 2020+2021).
Im Jahr 2022 hatte ich als Werkstudentin ein Einkommen von 9.800€ (also unterhalb der Steuerfreibetrags) und Ausgaben von 9000€ - bleibt also eine Einkunft von 800€.
Nun wurden mir diese 800€ Einkünfte in 2022 von dem Verlustvortrag aus 2021 abgezogen, obwohl mein Einkommen ja unter dem Steuerfreibetrag lag.
Ist das normal?
Vielen Dank im Voraus :)
4 Antworten
Ist das normal?
Ja ist es.
Der Verlustvortrag dient dazu, dass man eben in Zukunft Steuern sparen kann (und nicht zwangsläufig Steuern sparen wird). Du hättest ja auch theoretisch 15.000 € Gewinn haben können, wo sich das auswirkt.
Außerdem ist das so nur fair, weil es keinen negativen Grundfreibetrag gibt. Jeder negative Euro wirkt sich sofort auf den Verlustvortrag oder -rücktrag aus. Dementsprechend muss sich dieser Verlust auch auf jeden positiven Betrag auswirken, unabhängig von der steuerlichen Auswirkung. Sonst müsste man auch konsequent sein und sagen ein Verlust wird erst vorgetragen, wenn der Grundfreibetrag in negativer Höhe überschritten worden ist.
Ein Azubi, der Brutto 10.000 € im Jahr verdient, kann auch 2.500 € oder mehr Werbungskosten haben und bekommt genauso 0 € Erstattung, da die vorausbezahlte Lohnsteuer bei 0 € liegt und er eh schon unter dem Grundfreibetrag liegt.
Ja, genauso ist es richtig. deine Einkünfte nicht negativ sind, dann vermindert sich dein Verlustvortrag.
Mit dem Steuerfreibetrag hat das nichts zu tun.
Damit Verlustvortrag was bringt, musst du nach dem Studium gleich gut verdienen und Steuern zahlen.
Ist das normal?
Yep, das ist völlig korrekt so.
Der Verlust wird - vor Sonderausgaben - so weit wie möglich bis auf 0 € Einkünfte abgeschöpft, nicht nur bis zum Grundfreibetrag.
Alles klar, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort :)
Ja, das ist soweit korrekt. Der Verlustvortrag wird ab dem 1. € Gewinn im Folgejahr oder einem der folgenden Jahre aus derselben Einkunftsart verzehrt; auf den ESt-Grundfreibetrag kommt es hierbei nicht an.