Verletztengeld - ist das richtig?
Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage zu einer Frage, die auf einem der Verletztengeld-Formulare steht.
Es geht um "Ich habe am xx.xx.2024 noch teilweise gearbeitet".
An diesem Tag hatte ich kurz nach Arbeitsbeginn einen Arbeitsunfall. Danach wurde ich sofort zum Arzt gebracht und habe an diesem Tag nicht mehr gearbeitet.
Verstehe ich diese Frage richtig und soll ich "ja" ankreuzen, da ich trotzdem gearbeitet habe und es keine Rolle spielt, wie lange, auch wenn es in der ersten halben Stunde war?
Grüße
2 Antworten
Meines Erachtens spielt die Länge der Arbeitszeit keine Rolle. Der AG muß den ganzen Tag bezahlen.
Verletztengeld erst ab dem Folgetag.
Ja, das ist richtig. Die Arbeitsleistung an dem Tag muss dann noch von deinem Arbeitgeber vergütet werden.
Der Anspruch auf Verletztengeld besteht dann ab Tag nach dem Unfall. In der Regel kommt das Verletztengeld dann aber noch nicht zur Auszahlung, weil dein Arbeitgeber dein Entgelt noch für 6 Wochen fortzahlen muss. Die Entgeltfortzahlung wird nämlich auf das Verletztengeld angerechnet.
Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber beginnt in deinem Fall am Tag nach dem Undall.
Würdest du die Arbeit noch gar nicht begonnen haben, würde die Entgeltfortzahlung bereits mit dem Unfalltag beginnen.