Verkäufer will Hund zurück, trotz Kaufvertrag?

7 Antworten

Wenn du den Hund im trauen Glauben gekauft hast, also keine Gründe hattest zu glauben dass er nicht der Eigentümer ist, dann nicht.

In dem Fall hast du rechtskräftig Eigentum an dieser Sache erworben, Tiere gelten rechtlich nämlich als Sache. In dem Fall kann nur der eigentliche Eigentümer Schadensersatz vom Betrüger verlangen und diesen anzeigen, aber den Hund gibt es nicht zurück.

Wenn es hingegen Gründe gab anzunehmen, dass er nicht der Eigentümer ist, bei einem Auto wird hier als Beispiel genommen wenn die Fahrzeugpapiere fehlen, dann sieht es anders aus und du müsstest ihn zurück geben.


PlanckEinstein  17.09.2024, 20:37

Beachtet werden muss zusätzlich, dass der Hund dem ursprünglichen Eigentümer nicht abhanden gekommen (also insbesondere gestohlen) sein darf (§ 935 BGB).

Dann soll sich erst mal der "wahre" Eigentümer mit entsprechenden Papieren bei Dir melden.

Es könnte ja sonst sein, dass der Mensch, der Dir den Hind verkauft hat, lügt, weil er aus irgendwelchen anderen Gründen den Hund zurückhaben möchte.

Wenn der Verkäufer nicht der Eigentümer des Hundes war, ist der Vertrag unwirksam. Der Verkäufer aber so getan hat als wäre er der Eigentümer. Er hat sich also durch Vorspielung falscher Tatsachen einen Vermögensvorteil geschafft. Das ist ein Betrug und nach § 263 StGB strafbar. Du kannst ihn anzeigen. Ich kann dir aber nicht sagen, ob du den Hund am Ende behalten darfst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Azubine im Rechtsbereich

PlanckEinstein  17.09.2024, 20:35
Wenn der Verkäufer nicht der Eigentümer des Hundes war, ist der Vertrag unwirksam.

Der Vertrag ist wirksam, man kann sich dazu verpflichten, Dinge zu übereignen, die einem gar nicht gehören. Ob man den Vertrag auch erfüllen kann, ist eine andere Sache.

Hier ist es unter Umständen sogar möglich, dass die Übereignung (Eigentumsübertragung) des Hundes durch gutgläubiger Erwerb nach § 932 BGB wirksam war.

Lenimx  17.09.2024, 21:23
@PlanckEinstein

Der wahre Eigentümer hat doch aber nach wie vor einen Anspruch darauf, den Hund zurück zu bekommen, oder nicht? Klar kann man das bei anderen Angelegenheiten so regeln, dass der Verkäufer sowohl dem Käufer als auch dem wahren Eigentümer eine gleichwertige Sache bringen muss. Aber das ist hier eben nicht so einfach möglich. Zumal es in § 932 BGB um den Erwerb von Sachen geht und Tiere nach § 90a BGB ausdrücklich keine Dinge sind. Für andere Gesetzbücher gilt da ja wiederum was anderes.

Muss ich den Hund herausgeben ?

Meiner Meinung nach Nein.

Kanst Du aber machen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn der Besitzer nicht der Eigentümer des Hundes war, dann musst du ihn herausgeben. Du kannst nämlich nicht etwas verkaufen, was dir nicht gehört.

Erklärung:
Besitzer: Ich gebe dir mein Handy. Also bist du der Besitzer des Handys. Du kannst es also nicht verkaufen, weil es dir nicht gehört.
Eigentümer: Ich habe ein Handy gekauft. Also bin ich der Eigentümer. Ich darf das Handy verkaufen.

Hier ist der beste Rat: geh zum Anwalt. Gebe den Hund aber nur gegen Nachweis raus, aber mach kein Rechtsstreit raus. Den würdest du ziemlich sicher verlieren.