Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf?
Hallo zusammen!
Wir bekamen Anfang Februar von unserer Vermieterin eine Eigenbedarfskündigung zu Ende Oktober, da ihre Tochter zu Aus- und Weiterbildungszwecken in unsere Stadt ziehen soll.
Dieser haben wir fristgerecht widersprochen (Grund: gesundheitliche Probleme meiner Mutter). Dieser Widerspruch wurde von unserer Vermieterin abgelehnt.
Nun hat sie uns durch ihren Rechtsanwalt ein Angebot mit einer Fristverlängerung bis Ende Juni 2025 und möglicher finanzieller Entschädigung unterbreitet.
Jedoch weigert sie sich, den Eigenbedarf in diese Vereinbarung aufzunehmen.
Nun ist der Verdacht aufgekeimt, dass der Eigenbedarf vorgetäuscht sein könnte.
Was wäre besser: die Vereinbarung trotz der Weigerung anzunehmen oder abzulehnen und es auf eine Räumungsklage ankommen lassen?
5 Antworten
Du wirst früher oder später gehen müssen. Ein vorgeschobener Eigenbedarf ist schwer zu beweisen. Meist ergeben sich da Klagemöglichkeiten erst lange nach dem Auszug, wenn zb. 6 Monate später das Haus / die Eigentumswohnung zum Verkauf angeboten wird. Und selbst dann ist es schwierig zu beweisen, denn der Eigenbedarf kann ja bei deiner Kündigung vorgelegen haben, die Tochter aber dann unvorhersehbar doch nicht in diese Stadt kommt.
Und selbst dann ist es schwierig zu beweisen, denn der Eigenbedarf kann ja bei deiner Kündigung vorgelegen haben, die Tochter aber dann unvorhersehbar doch nicht in diese Stadt kommt.
Dieses Risiko liegt auf der Seite des Vermieters. Jeder unterbliebene Einzug führt Schadenersatzansprüchen und ggfs zu einer strafrechtlichen Verfolgung.-
Die fristgerechte Kündigung mit der entsprechenden Begründung ist immer noch wirksam. Was die Vermieterin nun vorschlägt, ist eine einvernehmliche Vertragsauflösung und kein Aufschub. Fordere eine Entschädigung vo 10.000Euro, dann wirst du sehen, ob die vermieterin es ernst meint.
Ich würde die Entschädigung und den Aufschub nehmen.
Ob es nun vorgetäuscht ist oder nicht, lassen wir im Raum stehen, aber es auf eine Klage ankommen lassen würde ich nicht. So hast du Zeit dir was neues zu suchen - mit Option viell. auch früher auszuziehen.
Würde es von der Höhe der Entschädigung abhängig machen. Wenn die sich lohnt kann man drüber nachdenken. Ansonsten wisst ihr ja jetzt dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist. Kündigt sie euch also über diesen Klagt ihr entsprechend sobald jemand in die Wohnung eingezogen ist der dann offensichtlich nicht die Tochter ist.
Ansonsten wisst ihr ja jetzt dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist.
Man weiß gar nichts. Es wird vermutet.
Dir ist bewusst dass du einmal mit allen Umzugskosten und so ne Größenordnung von 2 Jahren an Mehrkosten einer neuen Wohnung rechnen kannst? GANZ UNBEDINGT sollte JEDER dem wegen Eigenbedarf gekündigt wird später mal bei der alten Wohnung vorbei schauen und überprüfen ob die Wohnung auch wirklich für den angemeldeten Eigenbedarf genutzt wird. (Und dann Klagen falls nicht.)
Kann man machen. Wenn man jedoch ein Angebot bekommt indem man fast 1 Jahr Zeit zzgl. Entschädigung bekommt, ist die Wahl wohl einfach
Sie muß doch den Eigenbedaerf in der Kündigung klar dargelegt haben - was soll folglich der Zirkus?
Natürlich! Weil die Leute nichts besseres zu tun haben als dauernd zum Anwalt zu rennen.