Verdacht auf vorgetäuschten Eigenbedarf?

5 Antworten

Du wirst früher oder später gehen müssen. Ein vorgeschobener Eigenbedarf ist schwer zu beweisen. Meist ergeben sich da Klagemöglichkeiten erst lange nach dem Auszug, wenn zb. 6 Monate später das Haus / die Eigentumswohnung zum Verkauf angeboten wird. Und selbst dann ist es schwierig zu beweisen, denn der Eigenbedarf kann ja bei deiner Kündigung vorgelegen haben, die Tochter aber dann unvorhersehbar doch nicht in diese Stadt kommt.


GS2000  12.09.2024, 11:40
Und selbst dann ist es schwierig zu beweisen, denn der Eigenbedarf kann ja bei deiner Kündigung vorgelegen haben, die Tochter aber dann unvorhersehbar doch nicht in diese Stadt kommt.

Dieses Risiko liegt auf der Seite des Vermieters. Jeder unterbliebene Einzug führt Schadenersatzansprüchen und ggfs zu einer strafrechtlichen Verfolgung.-

Die fristgerechte Kündigung mit der entsprechenden Begründung ist immer noch wirksam. Was die Vermieterin nun vorschlägt, ist eine einvernehmliche Vertragsauflösung und kein Aufschub. Fordere eine Entschädigung vo 10.000Euro, dann wirst du sehen, ob die vermieterin es ernst meint.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Ich würde die Entschädigung und den Aufschub nehmen.

Ob es nun vorgetäuscht ist oder nicht, lassen wir im Raum stehen, aber es auf eine Klage ankommen lassen würde ich nicht. So hast du Zeit dir was neues zu suchen - mit Option viell. auch früher auszuziehen.

Würde es von der Höhe der Entschädigung abhängig machen. Wenn die sich lohnt kann man drüber nachdenken. Ansonsten wisst ihr ja jetzt dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist. Kündigt sie euch also über diesen Klagt ihr entsprechend sobald jemand in die Wohnung eingezogen ist der dann offensichtlich nicht die Tochter ist.


wiki01  12.09.2024, 09:42
Ansonsten wisst ihr ja jetzt dass der Eigenbedarf vorgetäuscht ist.

Man weiß gar nichts. Es wird vermutet.

Lord2k14  12.09.2024, 09:48

Natürlich! Weil die Leute nichts besseres zu tun haben als dauernd zum Anwalt zu rennen.

ThisIsJustMeDE  12.09.2024, 09:51
@Lord2k14

Dir ist bewusst dass du einmal mit allen Umzugskosten und so ne Größenordnung von 2 Jahren an Mehrkosten einer neuen Wohnung rechnen kannst? GANZ UNBEDINGT sollte JEDER dem wegen Eigenbedarf gekündigt wird später mal bei der alten Wohnung vorbei schauen und überprüfen ob die Wohnung auch wirklich für den angemeldeten Eigenbedarf genutzt wird. (Und dann Klagen falls nicht.)

Lord2k14  12.09.2024, 10:10
@ThisIsJustMeDE

Kann man machen. Wenn man jedoch ein Angebot bekommt indem man fast 1 Jahr Zeit zzgl. Entschädigung bekommt, ist die Wahl wohl einfach

Sie muß doch den Eigenbedaerf in der Kündigung klar dargelegt haben - was soll folglich der Zirkus?