Verbrechen in Ausland begehen?

2 Antworten

Es zählen die Gesetze des Landes in dem die Tat verübt wurde. Dort wird dann auch bestraft und vollstreckt. Möglich ist natürlich immer eine Stattgabe eines Gnadengesuches und evtl. damit verbundener Verlegung ins Herkunftsland, um dort die Strafe abzusitzen, aber das sind Einzelfallentscheidungen, welche individuell bewertet werden.

Es ist so, dass wenn man im Ausland verurteilt wurde, man in Deutschland nicht nochmal wegen der gleichen Sache verurteilt werden kann. Wenn die Botschaft einen da rausholt kann einem in Deutschland nicht mehr so viel passieren.

Üblicherweise wird man da verurteilt, wo die Tat begangen wurde. Ich kenne einen Obergerichtsvollzieher, der in Italien zig mal wegen Verkehrsdelikten Strafzettel gekriegt hat und sie halt einfach nicht bezahlt. Erst wenn das verjährt ist, will er da mal wieder Urlaub machen. In Deutschland passiert ihm da nix.