Usterklärung für 2023 gemacht jetzt auch noch einkommenstuererklärung?

1 Antwort

Ist das für Unternehmer verpflichtend?

Ja, § 25 Absatz 4 Satz 1 EStG.

Muss ich die Einkommensteuer nur für die Monate in 2023 machen als ich das Unternehmen hatte? Oder für das ganze Jahr?

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer.

Folglich gehören alle deine Einkünfte in die Einkommensteuererklärung rein, die du in 2023 hattest.

Heiß: Solltest du neben deinem Unternehmen (Gewerbe etc.) noch andere Einkünfte (Vermietung, Lohneinkünfte..) gehabt haben, musst du sie ebenfalls in die Einkommensteuererklärung eintragen.

Das Unternehmen existiert seit kurz vor Ende des Jahres 2023 nicht mehr.

Zu dem Punkt: Hast du das dem Finanzamt mitgeteilt?

Hier muss seitens des FA nämlich noch ggf. ein Veräußerungs-/Aufgabegewinn ermittelt werden für die Einkommensteuer.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

lllworld 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 16:57

Vielen dank für die Antwort, also ich hatte auch Lohn im Jahr 2023. Sonst keine weiteren Einkünfte. Ich habe gehört das Finanzamt bekommt automatisch mitgeteilt wenn das Gewerbe geschlossen wird. Eine Antwort o.ä habe ich zu meinen UstVoranmeldungen oder Usterklärung noch nicht bekommen. Wie Teile ich es denen mit? Gibt es dafür eine ELster Forular?

Danke nochmal für die Hilfe :)

Giota210  26.09.2024, 17:44
@lllworld
Ich habe gehört das Finanzamt bekommt automatisch mitgeteilt wenn das Gewerbe geschlossen wird.

Sofern du den Betrieb schon beim zuständigen Gewerbeamt abgemeldet hast, kriegt das FA von denen auch eine Gewerbeabmeldung.

Du kannst dem FA aber auch eine separate sonstige Nachricht (am Besten über Elster.de) schreiben.

Das FA wird, wenn du Glück hast, darauf verzichten...

  • ...Einen Wechsel der Gewinnermittlungsart (wenn du den Gewinn bisher mit Einnahmeüberschussrechnung ermittelst, musst du zum Stichtag der Betriebsausgabe zur Bilanz übergehen) durchzuführen
  • ... einen Übergangsgewinn-/Verlust zu ermitteln
  • ... Eine Aufgabebilanz einzufordern