Urlaubsanspruch bei Kündigung, wenn Vertraglich nicht anteilig geregelt ist?
Guten Tag liebe Gutefrage.net
Ich habe vor 2 Wochen meine Kündigung abgegeben und werde Fristgerecht zum 30.09.24 den Betrieb verlassen und nahtlos zu einem anderen Betrieb wechseln. von drei Kollegen wurde mir gesagt, dass mir der gesamte restliche Urlaub noch zusteht, welcher bisher noch nicht genommen wurde, was bei mir laut Vertrag noch 10 Tage wären und dieser nicht anteilig vergeben wird und ich seit 3 Jahren im Betrieb bin. Also habe ich auch dies in der Kündigung mit hineingeschrieben mit Hilfe meiner Kollegen, welche die Kündigung für mich umgeschrieben haben.
Daraufhin habe ich ein Gespräch beim Chef gehabt und hat mich darauf hingewiesen, dass mir der Urlaub nicht zusteht und mir noch höchstens 2 Tage Urlaub zustehen in diesem Jahr. Dies habe ich erst mal so hingenommen, habe aber weiterhin von meinen Kollegen den Rat erhalten, mich beim Arbeitsschutz zu melden.
Wie sieht das denn nun aus? Steht mir der gesamte Resturlaub noch zu, oder nur anteilig?
Vielen Dank für eine Antwort im Voraus.
Liebe Grüße - ACCloeschen
3 Antworten
Wenn im Arbeitsvertrag 27 Urlaubstage/Jahr vereinbart sind und es weder im Arbeits- noch im anwendbaren Tarifvertrag eine "Zwölftelregelung" gibt, stehen Dir die kompletten 27 Urlaubstage zu.
hat mich darauf hingewiesen, dass mir der Urlaub nicht zusteht und mir noch höchstens 2 Tage Urlaub zustehen in diesem Jahr.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hattest Du bisher 17 Urlaubstage. Da würden Dir selbst mit Zwölftelregelung 20,25 Urlaubstage zustehen. Die zwei Tage die Dein Chef meint, stimmen also keinesfalls.
Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?
Nimmst Du den kompletten Urlaub in Anspruch, steht Dir in diesem Jahr beim neuen AG nur dann noch Urlaub zu, wenn es dort mehr gibt als beim jetzigen AG. Da hättest Du dann anteilig Anspruch
Wenn es um Deutschland geht und im Vertrag (auch ggf. Tarifvertrag) ist nichts mit "im Austrittsjahr anteilig" geregelt, steht dir der volle Jahresurlaub zu.
Beim naechsten Arbeitgeber erwirbst du dann fuer dieses Jahr aber keinen Urlaubsanspruch mehr.
Grundsätzlich stehen dir die anteiligen Urlaubstage zu.
Das heisst bei 30 Tagen regulärer Urlaub pro Jahr sind das 2,5 Tage pro Monat, also 22,5 Tage bis 30.09.2024 ergo wenn du bereits 20 Tage genommen hast, bleiben 2,5 Tage übrig.
Der komplette Jahresurlaub steht dir nicht zu, da du ja nicht das ganze Jahr gearbeitet hast.
Manche unternehmen gewähren auch 20T gesetzlichen Urlaub plus 10T zusätzlich, wenn du das Jahr voll arbeitest.
In dem Fall hättest du bereits 5 Tage zuviel genommen.
Oh sorry ... ich nehme alles zurück, das war tatsächlich falsch.
DerCaveman hat Recht, bei Austritt nach dem 30.06. steht dir der komplette Jahresurlaub zu.
Bitte Ignoriert meinen Beitrag, der war falsch
Das ist zumindest fuer Deutschland voellig falsch.