Urlaub?
Hallo
Ich arbeite in der Pflege.
Durch mein krank während des Urlaubs hab ich 8 Tage Urlaub übrig.
Nun hat mein Arbeitgeber einfach im Oktober Urlaub eingeschrieben 7 von 8 Tagen alle hintereinander. Ist mit mir auch nicht besprochen worden.
Wollte den Urlaub anders verplanen.
Das Problem ist ich soll zwischen den Urlaub am Wochenende arbeiten gehen ist das rechtens?
Weil bei den anderen Urlaub zählte das Wochenende dazwischen als frei.
5 Antworten
Dein AG kann Dich darauf hinweisen, dass Du Deinen Resturlaub noch im laufenden Kalenderjahr nehmen musst, er kann Dir aber nicht so einfach vorschreiben, wann Du ihn zu nehmen hast.
Das Bundesurlaubsgesetz sagt im § 7, dass der AG die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen hat.
Mach Deinem AG einen "Gegenvorschlag". Reich einen Urlaubsantrag ein, in dem Du Deine Urlaubstage nach Deinen Vorstellungen verplanst.
Der AG kann diesen nur ablehnen, wenn "dringende" betriebliche Gründe gegen den Zeitpunkt des gewünschten Urlaubs sprechen.
Prof. Dr. Peter Wedde schreib im Arbeitsrechtkommentar zur "Einseitigen Festlegung des Urlaubszeitpunktes durch den AG" u.a.:
"Erteilt der AG Urlaub, ohne vorher nach den Urlaubswünschen des AN zu fragen, kann der AN die Annahme der Arbeitsbefreiung verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten.
Er kann einwenden, dass ihm Urlaub zur Unzeit gewährt werden soll. Dabei braucht dem AN kein wichtiger Grund zur Seite zu stehen.
Es ist ausreichend, wenn er auf eine von den Vorstellungen des AG abweichende Urlaubsplanung verweist."
Laut § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss dein Arbeitgeber grundsätzlich deine Wünsche bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Der Urlaub, den du in einem bestimmten Kalenderjahr zur Verfügung hast, muss in der Regel auch innerhalb dieses Jahres genommen werden – dafür sorgt dann der Arbeitgeber.
Alle Arbeitnehmer mit entsprechendem Urlaubsanspruch haben zudem das Recht, einmal im Jahr zwei Wochen Urlaub am Stück zu bekommen. In § 7 Absatz 2 BUrlG ist hier konkret von zwölf Werktagen die Rede, dies bezieht sich allerdings auf eine Sechstagewoche, bei der der Samstag mitgezählt wird.
Darf der Arbeitgeber Urlaubswünsche ablehnen oder Urlaub festlegen?Der Arbeitgeber muss jedoch nicht jedem Urlaubswunsch nachkommen: So kann eine Urlaubsanfrage aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden, zum Beispiel, wenn viele Kollegen krank sind oder ein wichtiges Projekt abgeschlossen werden muss.
Der Arbeitgeber darf zudem unter bestimmten Umständen Betriebsferien anordnen und bestimmen, dass alle Mitarbeiter in diesem Zeitraum Urlaub nehmen. Etwa, wenn es sich um einen Betrieb handelt, der jedes Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr schließt.
Aber wieviel Urlaub darf vom Arbeitgeber verplant werden? Hier gilt: Dein Arbeitgeber darf nur einen Teil des dir zur Verfügung stehenden Jahresurlaubs verplanen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) 1981 in einem Grundsatzurteil festgehalten (AZ 1 ABR 79/79). Das BAG hat dabei jedoch keine allgemein gültige Quote festgelegt, wie viel Urlaub noch frei zu verplanen sein muss.
Er kann es versuchen, aber du musst das nicht akzeptieren.
Aber Achtung, Urlaub soll an einem Stück genommen werden, nicht tageweise.
Nur arbeiten zwischen dem Urlaub, das geht natürlich nicht.
Für sowas gibt es den Betriebsrat oder die Gewerkschaft. Nur die Deutschen schliessenn leider die Gewerkschaftenn aus, weshalb ihnen dann bei den Tarifverhandlungen der Druck fehlt.
Unseren Betriebsrat kann man vergessen der hängt mit den Chef unter einer Decke
Offiziell hätte ich von 30 September bis 11.10 Urlaub geh am Wochenende arbeiten
Das hat die Chefin einfach beschlossen:
1 Tag frei, 4 Tage Urlaub,Wochenende arbeiten danach 3 Tage Urlaub danach 4 Tage frei
Rechtens ist dies doch nicht
Nein, ist es nicht. Ein AN hat das Recht darauf seinen Urlaub an einnem Stück zu nehmen. sonst ist der Erholungseffekt weg.
Geh erstmal zum betriebsrat auch wenn der firmenmindet ist.
Er muss dir wenigstens mal raten und dir die Gesetzeslage erklären, bestehe darauf, dass er sich für dich einsetzt.
Wenn nicht, sag ihm, du wirst das deinen Kollegen sagen.
Ein Betriebsrat muss gewählt werden, so einfach können die nicht machen was sie wollen.
Sonst Gewerkschaft.
Wir haben keine Gewerkschaft
Kollegen wissen es ja
Aber ist genau das gleiche mit Minusstunden wenn man krank war obwohl man ein Attest hat hab ich dort auch kein Recht bekommen und musste die Minusstunden hinnehmen
Keine klassische Gewerkschaft ist der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe, kurz DBfK. Bei dieser Organisation handelt es sich jedoch um eine gemeinsame Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege.18.08.2020
Welche Gewerkschaften vertreten die Interessen der ...Das ist ein Skandal, dass es keine Gewerkschaft für Pflegekräfte gibt. Das liegt aber an den Pflegekräften selbst. Da muss etwas unternommen werden.
Nun ist mir klar, warum die Verhältnisse da so schlecht sind.
Ich hab keine Ahnung, aber ein Versuch ist es wert. Ruf an und sag, du brauchst einen Rat.
Nein - die Urlaubszeit bestimmst DU in Absprache mit deinem Arbeitgeber. Kläre das.
Aus betriebsbedingten Gründen kann Sie natürlich Urlaub verweigern oder anordnen....da kenne ich jetzt nicht die Situation bei Euch.
Es müssen aber wirklich ZWINGENDE betriebliche Gründe sein.
Das kannst Du aber konkret erfragen, lass Dir das von ihr schriftlich geben.
Es ist mit den Chef abgesprochen da zuviel Urlaub noch im November genommen werden muss von anderen
Und sich das sonst so anhäuft
Nun hab ich von 8 Tagen nur 3 bekommen die ich im November verplanen darf.
Gespräch war nicht so wie es laufen sollte
Dein Arbeitgeber muss deine Urlaubswünsche berücksichtigen, kann aber aus betrieblichen Gründen Änderungen vornehmen. Das Wochenende zählt normalerweise nicht als Urlaub, es sei denn, es wurde anders vereinbart. Sprich mit deinem Arbeitgeber und kläre die Situation. Du hast das Recht, deinen Urlaub mitzubestimmen.
wenn am we gearbeitet wird, was hier der fall ist, zählt es schon. deswegen hat man ja in der regel auch mehr urlaubstage
Das ist nicht korrekt. Auch wenn du am Wochenende arbeitest, zählt das Wochenende nicht automatisch als Urlaub. Urlaubstage sind gesetzlich geregelt und das Wochenende wird nur dann als Urlaubstag gezählt, wenn es ausdrücklich so vereinbart wurde.
da liegst du falsch. bei einer 6 tage woche muss der samstag auch als urlaubstag genommen werden. so steht es auch im gesetz.
du kannst ihr einfach den gesetztestext vorlegen, da kann sie ja schlecht was gegen sagen. auch kannst du dir in der pflege doch deinen AG aussuchen. wie wäre es mit betriebswechsel? das kann ja nicht sein, dass sie sich über die gesetze hinwegsetzen.
Wo bekomme ich den Text ?
Wechsel ist OK aber ohne Führerschein für mich kaum möglich
Bringt bei mir nichts
Es haben zu viele Urlaub über der im November wohl genommen wird und somit bleibt mir Oktober nur übrig.
3 Tage darf ich nun nur selbst verplanen.