Untermietvertrag an Hauptvertrag binden?

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Nicht nötig!

Sie haben das im BGB verankerte Mietrecht bereits auf Ihrer Seite:

Endet das Hauptmietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter, hat der Vermieter einen direkten Anspruch auf Räumung der Wohnung auch gegen den Untermieter, § 546 Abs. 2 BGB.

Lord2k14  03.09.2024, 14:38

Das stimmt. Wenn der Hauptmieter aber dem Untermieter nicht Bescheid sagt od. das Verhältnis seinerseits nicht kündigt, kann der Untermieter Schadensersatz verlangen, wenn er „unwissentlich“ geräumt wird.

schelm1  03.09.2024, 14:41
@Lord2k14

Dummheit und bewußte Rechtsverstöße kommen auch in Wohngemeinschaften vor.

Vertragstreue und sorfältiges Handeln können davor bewahren, auch vor "Unwissentlcihem"!

Der Untermietvertrag endet automatisch, wenn der Hauptmietvertrag endet. Es bedarf grundsätzlich keiner Kündigung. Allerdings kann es sein, dass du dem Untermieter dann ggf. Schaden ersetzen musst, wenn du zB nicht ihm kündigst und der Eigentümer ihn räumen muss.