Untermietvertrag an Hauptvertrag binden?
Ich möchte (mit Zustimmung des Vermieters) eine WG gründen. Sollte ich mich dabei absichern, was die Beendigung des Untermietvertrages bei Beendigung des Hauptmietvertrags angeht? Z.b. den Untermietvertrag an die Existenz bzw. das Weiterlaufen des Hauptmietvertrags binden? Oder besser gleich nur einen befristeten Untermietvertrag rausgeben, z.B. 2 Jahre?
2 Antworten
Gerhart
bestätigt
Von
Experte
Nicht nötig!
Sie haben das im BGB verankerte Mietrecht bereits auf Ihrer Seite:
Endet das Hauptmietverhältnis zwischen Vermieter und Hauptmieter, hat der Vermieter einen direkten Anspruch auf Räumung der Wohnung auch gegen den Untermieter, § 546 Abs. 2 BGB.
Der Untermietvertrag endet automatisch, wenn der Hauptmietvertrag endet. Es bedarf grundsätzlich keiner Kündigung. Allerdings kann es sein, dass du dem Untermieter dann ggf. Schaden ersetzen musst, wenn du zB nicht ihm kündigst und der Eigentümer ihn räumen muss.
Das stimmt. Wenn der Hauptmieter aber dem Untermieter nicht Bescheid sagt od. das Verhältnis seinerseits nicht kündigt, kann der Untermieter Schadensersatz verlangen, wenn er „unwissentlich“ geräumt wird.