(Untermieter) unterschreibt untermietvertrag nicht?
Moin,
Ich frage diesbezüglich tatsächlich für nen Kollegen, und zwar hat er ein Problem:
Seit etwas über einem Monat wohn eine eine junge Dame bei ihm zur (Untermiete).
Die gute hatt seither keine Miete gezahlt und gemeldet ist sie dort auch nicht.
Es scheint ihm so als ob sie sich nur bei ihm durch frisst...
Auf fragen bezüglich der Miete kam bislang nur komisches gestammel aber nichts was wirklich Sinn ergibt...
Was genau kann mein gutester Mann tun?
Liebe Grüße.
3 Antworten
Wenn sie einen Schlüssel hat, das Schloss vorübergehend austauschen. Mindestens solange, bis dein Kollege den Schlüssel wieder hat.
Wenn sie keinen Schlüssel hat, ist es noch einfacher, er lässt sie einfach nicht mehr in die Wohnung.
Sie hat keinen Untermietvertrag *), zahlt keine Miete und ist dort nicht gemeldet, also hält sie sich widerrechtlich in der Wohnung auf.
*) Du schreibst, dass sie den Untermietvertrag vor mehr als einem Monat hätte unterschreiben müssen. Ich hoffe, dein Kollege hat als Hauptmieter bei ihrem Exemplar noch nicht unterschrieben.
Ich stelle den Mietvertrag dem zukünftigen Mieter jeweils zu mit der Bitte, das Formular innert zwei Wochen unterschrieben zurückzusenden. Erst dann unterschreibe ich.
Die Person vor die Türe setzen. Es existiert kein Untermietvertrag, sie zahlt keine Miete, sie ist dort nicht gemeldet. Sie hat keine "Existenzberechtigung" in dieser Wohnung.
Meine Bekannte sagte gerade folgendes.
Schloss wechseln und sie nicht mehr hinein lassen.
Erst nach Unterschrift, oder ihre Sachen in den Flur stellen, wenn sie diese verweigert..
Und die fehlende Miete nachgezahlt hat
Oh, damit wuerde er dann aber einraeumen, dass eine Mietzahlung vereinbart wurde und somit ein Untermietvertrag besteht. Dann kann er sie aber nicht mehr eigenmaechtig vor die Tuer setzen, sondern muss erst ein Raeumungsurteil erstreiten, bevor er den Gerichtsvollzieher mit der Raeumung beauftragen kann.
Naja, in der Antwort wird ja von Unterschrift auf dem Mietvertrag geschrieben, deswegen meinte ich: dann natürlich auch die Miete einfordern.
Entweder besteht ein Untermietvertrag. Dann kann er seinen Untermieter aber nicht eigenmaechtig vor die Tuer setzen.
Oder es besteht kein Untermietvertrag. Dann kann er es.
Er muss sich schon entscheiden, auf welchen Standpunkt er sich hier stellen will. Fordert er Miete ein, raeumt er damit auch das Bestehen eines Untermietvertrags ein.
Und die fehlende Miete nachgezahlt hat-