Untermieter kündigen?

3 Antworten

Wenn das Zimmer unmöbliert ist gilt die Kündigungsfrist wie bei jedem anderen Mietverhältnis auch.

BGB § 573c Absatz 1

Du kannst ihm aber nur aus wichtigem Grund oder berechtigtem Interesse kündigen. BGB § 543 bzw. § 573

Oder von deinem erleichterten Kündigungsrecht, BGB § 573a, Gebrauch machen. Kündigungsfrist dann aber 3 Monate länger.


zita01 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 11:41

ok das dachte ich mir. Ich denke meine Gründe sind nicht ausreichend für eine fristlose Kündigung. Er hat bis jetzt jedenfalls die Miete gerade noch rechtzeitig gezahlt. Also ohne Begründung, bei BGB § 573a wären das dann insgesamt 6 Monate? vllt ist das auch nicht schlecht, damit ich ihn nicht direkt zu Neujahr rausschmeißen muss haha

danke schonmal :)

Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist unter den aktuellen Umständen vermutlich nicht möglich. Jede seiner rücksichtslosen Handlungen ist wohl eine Störung des Hausfriedens und hätte schriftlich abgemahnt werden müssen. Im Wesentlich wäre hier § 543 (1) oder (3) BGB heranzuziehen. Bitte nachlesen und in die Geschehnisse einordnen

Kündige ihm halt fristlos :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

DerCaveman  01.09.2024, 11:38

Mal wieder ein echter Agamemnon712! Aus welchem Grund koennte hier denn fristlos gekuendigt werden?

Gerhart  01.09.2024, 13:35

Da fehlen aber die Voraussetzungen