Unterhaltspflichtig im Ausland?

3 Antworten

In Fällen mit Auslandsbezug stellen sich zwei grundsätzliche Fragen:
In welchem Land kann bzw. muss das Verfahren betrieben werden und das Recht welches Staates findet dabei Anwendung
Wurde bereits durch Urteil über den Unterhalt entschieden, existiert also bereits ein so genannter Unterhaltstitel, so muss noch ermittelt werden, wie dieser grenzüberschreitend vollstreckt werden kann, damit das Kind das ihm zugesprochene Geld auch tatsächlich bekommt. Ausschlaggebend dafür, ob die Entscheidung eines ausländischen Gerichts in Deutschland oder die eines deutschen Richters im Ausland durchgesetzt werden kann ist, ob zwischen Deutschland und dem ausländischen Staat eine entsprechende zwischenstaatliche Vereinbarung, ein Vollstreckungsabkommen.
Zuständigkeits- und Vollstreckungsfragen richten sich für eine Vielzahl von Staaten nach der EU Unterhaltsverordnung oder dem Haager Unterhaltsübereinkommen. Für weitere Länder enthält das UN-Übereinkommen 1956 Regelungen.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kindesunterhalt-im-ausland/

In vielen Ländern der Erde ist es also möglich seine Ansprüche auch durchzusetzen.

Durch Amtshilfe, geht aber nicht überall 😎

Mit sehr vielen Ländern bestehen diesbezüglich Abkommen, so fass man sich auch im Ausland der Unterhaltspflicht nicht entziehen kann.