Unterhalt rückwirkend?
Hallo,über 1 Jahr lief die Unterhaltsberechnung für mein Kind beim Jugendamt.Nun bekam ich gestern einen Anruf, dass die Berechnung nun abgeschlossen ist.Da seit Januar der Mindestunterhalt erhöht wurde und ich aber trotzdem nur den Mindestunterhalt vom letzten Jahr bekommen habe, würde ich gerne mal wissen wollen,ob der Vater die Differenz zum ausgerechneten Unterhalt rückwirkend an mich zahlen oder ob er ab jetzt nur den ausgerechneten Betrag zahlen muss.
vielen Dank ☺️
1 Antwort
Wenn das JA den Unterhalt so berechnet hat, dann wirst Du Dich damit zufrieden geben müssen.
Wahrscheinlich kann man beim Vater des Kindes nicht mehr holen, weil dieser zu wenig verdient.
Es geht ja nicht darum,dass dieser zu wenig verdient, sondern er die ganze Zeit 465 Euro gezahlt hatte,obwohl viel mehr rauskam.Und der Antrag für die Berechnung seit letztes Jahr läuft