Unterhalt auf eigenes Konto?

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Du bist völlig im Recht. Ab 18 MUSS der Unterhalt an Dich persönlich gezahlt werden (es sei denn, du willst etwas anderes).

Vermutlich wird ab Deinem 18. Geburtstag der Unterhalt nicht mehr über das Jugendamt gezahlt. Falls doch, kannst Du dem Jugendamt einfach Deine Kontonummer mitteilen und bitten, den Unterhalt künftig an Dich zu zahlen.

Ansonsten musst Du diese Aufforderung direkt an Deinen Vater schicken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 30 Jahren als Scheidungsanwalt tätig

GettingHeart 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 11:27

Vielen herzlichen Dank für Ihren hilfreichen Beitrag zu meiner Frage. Das hat mir sehr geholfen. Danke :)

Roland Sperling  06.09.2024, 11:33
@GettingHeart

Dass der Unterhalt ab 18 an Dich persönlich gezahlt werdenh muss, ist aber nicht die einzige Änderung. Da Du als Volljähriger keiner mütterliche Betreuung mehr brauc hst, muss Deine Mutter ihre Unterhaltspflicht Dir gegenüber ebenfalls durch eine Geldzahlung erfüllen. Mit anderen Worten: ab 18 müssen grundsätzlich BEIDE Eltern Dir Unterhalt zahlen. Wie viel jeder zahlen muss, hängt von den anrechenbaren Einkünften Deiner beiden Eltern ab. Es kann also - je nachdem, was Deine Mutter verdient - sein, dass Dein Vater ab 18 weniger zahlen muss.

GettingHeart 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 11:37
@Roland Sperling

Das ist ja mal interessant. Also einer meiner Eltern, der / die auch das Unterhalt zahlt wäre auf jeden Fall mit dem Wechsel einverstanden, dass das Unterhalt zukünftig auf mein Konto geht, da diese/r weiß, dass ich regelmäßig für Unterwegs Geld benötige.

Jedoch weiß ich nicht, wie ich es mit dem Jugendamt dann mache, sollte das Geld weiterhin über die laufen, also verwaltet werden.

Kann ich einfach bei meinem zuständigen Jugendamt anrufen und fragen, ob das Geld zukünftig auf mein Konto geht?

Ab der Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Wenn es also keinen Unterhaltstitel gibt, dann kann es durchaus sein, dass der bislang allein verpflichtete Elternteil punktgenau die Zahlungen zur Volljährigkeit einstellt. Damit es nahtlos weitergeht, solltest du dich rechtzeitig darum bemühen den Unterhalt ab 18 neu berechnen zu lassen. Das kannst du kostenlos über das Jugendamt machen.

Der Unterhalt des Elternteiles wo du nicht wohnst, geht dann direkt auf dein Konto, welches du also dem Elternteil mitteilen musst.

Der Elternteil wo du wohnst, kann dir seinen Teil als Kost und Logis anbieten. Was er darüber hinaus noch haben möchte von dem Unterhalt den du vom anderen Elternteil bekommst, müsst ihr intern klären und hat den anderen Elternteil nicht zu interessieren.

Als Berechnungsgrundlage gilt nun das unterhaltsrelevante Einkommen beider Elternteile um deinen Bedarf zu bestimmen. Das Kindergeld wird ab Volljährigkeit voll angerechnet.

Du sprichst von BAföG weil du noch Schüler bist? Denn bei einer schulischen Ausbildung oder einem Studium würdest du u.U. auch BAföG bekommen, obwohl du noch Zuhause lebst. Nur beim Besuch einer allgemeinbildenden Schule, also wo d jetzt wahrscheinlich das Abi machst, gibt es kein BAföG, wenn die Schulform vom Elternhaus erreichbar ist. Das nur mal so für die Zukunft, falls du nach dem Abi studieren möchtest oder eine schulische Berufsausbildung machen willst.

Gibt es denn einen Unterhaltstitel bzw. eine Jugendamtsurkunde? Wenn die nicht befristet ist bis zur Volljährigkeit, dann müsste hier entsprechend der Haftungsanteile der Eltern das Ganze abgeändert werden.

Der Selbstbehalt der Eltern steigt im übrigen ab der Volljährigkeit im ersten Schritt auf 1750 EUR bereinigtes Netto. Über alles weitere sollte dich das Jugendamt aufklären!

Unterhaltsberechtigt ist die Person, die für den Unterhalt aufkommt. Also solange du daheim wohnst ist das der andere Elternteil und es gibt keinen Anspruch darauf dass du den Unterhalt "bar" erhälst.

Inwiefern würde das realistisch auch Sinn machen? Du kriegst den Unterhalt und musst ihn 1:1 abgeben, da er kaum deine echten Kosten für Miete, Strom, Wasser und Co abdeckt. Da würde nix übrig bleiben.


Roland Sperling  06.09.2024, 11:21

Das ist leider nicht richtig. Unterhaltsberechtigt ist immer derjenige, für den der Unterhalt bestimmt ist. Nur solange ein Kind minderjährig ist, wird es an den Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind lebht.

PolluxPM  06.09.2024, 11:32

Nein unterhaltsberechtigt ist immer das Kind! Bisn18nwureen dessen Rechte nur durch das betreuende Elternteil und JA wahrgenommen. Anders als vor dem 18. muss sich jetzt auch das Kind kümmern, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt! Meist ist ab 18 auch ein neuer Unterhaltstitel fällig das steht im alten!

Faktisch bekommt also das Kind das Geld und muss sich mit dem Betreuenden Elternteil einigen, welcher Kostenanteil für die Lebenshaltung in die Haushaltskasse geht!

PolluxPM  06.09.2024, 12:03

Das ist so nicht richtig! Es macht schon deshalb Sinn damit das Kind mal sieht was das Leben kostet! Und 1:1 Abgabe wird kaum ein reales Ergebnis sein! Abgegeben werden muss ja nur der Festkostenanteil/ Miete/NK. Der Unterhaltsberechtigte braucht auch Kleidung, und kauft ggf. seine Nahrung mindestens zum Teil selbst, bzw. kann sich entscheiden, selbst sein Fach im Kühlschrank zu füllen!

Es macht wenig Sinn das Kind weiter wie ein Kind zu behandeln, das wegen jedem Furz bei Mami Fragen muss! Auch wenn Mamis Lebensaufgabe jetzt wegfällt und der Spruch: Ich kann ja leider nicht so arbeiten wie ich gern wollte, ich bin ja alleinerziehend!

Der Spruch fällt jetzt weg, Mami kann jetzt loslegen und auch Geld verdienen.... aber das will sie meist nicht, weil dann ja der Ex weniger Unterhalt zahlen müsste....

Kessie1  06.09.2024, 13:38
@PolluxPM
Der Spruch fällt jetzt weg, Mami kann jetzt loslegen und auch Geld verdienen.... aber das will sie meist nicht, weil dann ja der Ex weniger Unterhalt zahlen müsste....

Das müsste sie aber auch nur, wenn es sich um ein privilegiertes volljähriges Kind handelt (Schüler, wohnt bei einem Elternteil, unverheiratet und zwischen 18 und 21 Jahre alt).

Ansonsten würde sie ab 18 auch nur dem eigenen Kind "schaden", wenn sie der gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachkommt. Denn der Bedarf richtet sich ja nun nach dem unterhaltsrelevantem Einkommen beider Elternteile.

PolluxPM  06.09.2024, 18:35
@Kessie1

Es geht nicht um "müssen", es geht um "können", weil kein Kind mehr betreut werden muss! Diese Ausrede des nichtkönnens fällt nun weg. Wenn Mutti jetzt mehr arbeiten würde, also ein höheres Einkommen erzielte, würde das Kind insgesamt einen höhere Anspruch haben, dann müsste sie aber auch einen Teil dieser Summe zahlen! Für das Kind ist es völlig egal wie der festgeetellte Unterhaltsbedarf gequotelt wird. Ab 18 wird eben das "Kind" nicht mehr betreut, es ist erwachsen! Naturalleistungen, Mietanteil, Strom etc. zahlt das Kind dann von dem erhaltenen Umterhalt, an den der es leistet!

Und beim "wollen" mit dem Arbeiten ist es bei den meisten nicht weit her, sie haben sich an das Unterhaltseinkommen gewöhnt und wollen auch nicht das nun ein Teil "ihres" Geldes als Unterhalt verwendet werden soll, denn meist sehen sie den Ex weiter in der alleinigen Zahlpflicht! Was jedoch nicht stimmt! Es ist für die "Alleinerziehenden" meist ein Schock, wenn sie vom Ex kein Geld mehr sehen und sie die Frage des Unterhalts nunmehr auf Augenhöhe mit Ex und Kind regeln müssen!

Es muss eben eine neue Ausrede fürs nicht arbeiten gehen können her, die Kinderbetreuung fällt weg!

Kessie1  06.09.2024, 22:20
@PolluxPM

Ich denke, du hast mich falsch verstanden.

Die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt nur bei Minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern.

Wenn das volljährige Kind z.B. eine Berufsausbildung macht und dennoch seinen Bedarf nicht selbst decken kann und auch die Eltern das nicht "auffangen" können, brauchen sie dennoch keine "Ausrede" mehr für das nicht Arbeiten oder mehr arbeiten.

Was du schreibst, trifft ja auch oft zu, dass gerade Mütter, die den Part übernommen haben das Kind bis zur Volljährigkeit zu betreuen auch danach nicht wirklich arbeiten wollen.

Hat aber nichts mit dem zu tun, was ich schrieb!

GettingHeart 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 11:20

Doch, da würde sogar genug übrig bleiben. Mein Elternteil, hat mir erlaubt mein monatlichen Bedarf zu sehen und wie viel ich monatlich erhalte. Nach allen Abzügen bleibt mir noch genug.

Einberechnet sind alle notwendigen Kosten wie, Lebensmittel, Fixkosten (also Miete, Strom, Internet und sonstige Fixkosten), …

Kleidung würde ich dann je nach Bedarf kaufen und das von dem Restgeld.

Bar würde ich das Geld überhaupt nicht verlangen. Das macht rein logisch keinen Sinn? Ich würde es dann, wie in der Frage steht, auf mein eigenes (Bank)Konto überweisen lassen.

Soweit hier einige Antworten, dass es richtig ist, das alles weiterhin wie bisher über das Elternteil mit dem du wohnst geklärt und gezahlt wird ist eben nicht richtig!

Ab 18 ist das Unterhaltsberechtigte Kind dafür verantwortlich das es den Unterhalt bekommt und zwar von beiden Eltern! Weiterhin ist das Kind ab 18 auch für seinen Lebensunterhalt verantwortlich, eine "Betreuungspflicht" wie vor dem 18. GB gibt's nicht mehr. Ab 18. sind beide Eltern gleichermaßen Barunterhaltspflichtig! Der Bedarf des Kindes, wird nach Leistungsfähigkeit (Einkommen) gequotelt! Wobei dabei dem Elternteil, bei dem das Kind wohnt, die Gestellung von Unterkunft etc. als Unterhalt angerechnet werden können und die Geldzahlungspflicht mindert! Da diejenigen Elternteile die mit Kind wohnen, meist aus "Gründen" nicht oder wenig Einkommen haben, bleibt es wegen der Eigenbedarfe meist dabei, das der andere Elternteil weiterhin Alleinzahler ist. Wenn das Wohnungsgebende Elternteil also Geld für Wohnung, Einkauf etc. braucht, dann muss es sich mit dem Kind hinsetzen und sich einigen! Da kann man dann mal eine schöne Exceltabelle machen und mal die Ausgaben erfassen, damit das Kind mal sieht was das Leben kostet! Das ist nicht billig. Auch tägliche Aufgaben, wer macht was können Da mal neu verteilt werden!

Insofern hast Du jetzt das Recht den Unterhalt selbst zu erhalten, verbunden mit einigen neuen Pflichten! Der Unterhalt dient Deinem Lebensunterhalt, leider verwechseln das viele mit Taschengeld und meinen Wohnung, essen, Kleidung kommt noch für lau... aber da hast Du ja schon gesagt, das Du Deine Kosten übernehmen willst!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

GettingHeart 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 11:57

Ja, auf jeden Fall. Ich werde alle nötigen Zahlungen tätigen. Ich habe davor auch schon alle Unterlagen erfasst und ausgerechnet, das hat mir das Elternteil zur Verfügung gestellt, bei dem ich lebe.

Für mich bleibt dementsprechend noch genug übrig. Zwar nicht viel, aber es reicht.

Deshalb danke, für deine hilfreiche Antwort. :)

Ab 18 meiner Kenntnis nach Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.