Ungebeten Gäste?

Bergfex49  21.09.2024, 16:09

Interessehalber: wie habt ihr das denn geregelt mit Nutzung der Küche und der sanitären Anlagen, Strom, Wasser und sonstige Nebenkosten. Ist ein Entgelt vereinbart worden?

mderos 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 19:42

Sie hat nur ein Raum bekommen zum Schlafen und darf das Gäste-WC benutzen. Nein es wurde kein Entgeld vereinbart

4 Antworten

Dieses Wohnen ist eine Duldung, vermutlich zahlt die Person auch keine Miete oder/und Betriebskosten anteiig. Dher ist ihr eine Frist zum Verlassen der Unterkunft zu setzen und wenn sie die Unterkunft nicht verlässt, ist das Hausfriedensbruch.

Da kann dann die Polizei bei der Entfernung der unliebsamen Person helfen. Die Anmeldung unter eurer Adresse spielt dabei keine Rolle.


Renick  21.09.2024, 19:45
sie die Unterkunft nicht verlässt, ist das Hausfriedensbruch

Nein, ist es in dem Fall nicht. Die Person hat sich ja nicht unberechtigterweise Zutritt verschafft sondern wurde in das Zimmer gelassen zur vorübergehenden Nutzung.

Da kann dann die Polizei bei der Entfernung der unliebsamen Person helfen

Die Polizei hat keine Möglichkeit zu entscheiden, ob sich die Person berechtigt aufhält oder gehen muss. Ganz im Gegenteil, die Anmeldung in der Wohnung wird für die Polizei eher darauf hin deuten, dass die Person berechtigt da ist, denn ohne Wohnungsgeberbestätigung geht die Anmeldung nicht. Die Polizei wird daher auf eine gerichtliche Klärung verweisen.

Gerhart  21.09.2024, 20:42
@Renick

du billigst also die Hausbesetzerszene mit dieser Argumentation ? Im übrigen heißt es ja Wohnungsgeberbescheinigung. Da sehe ich aber kein Mietverhältnis. Die missliebige Person kann keinen Mietvertrag vorweisen oder eine Quittung bzw. Beleg über Mietzahlung. Sie wurde zur persona non grata erklärt und hat das Haus zu verlassen. Ich würde sie einfach aussperren.

Renick  21.09.2024, 22:13
@Gerhart
du billigst also die Hausbesetzerszene mit dieser Argumentation ?

Mit Sicherheit nicht. Ein Hausbesetzer wird nicht vom Inhaber herin gebeten und ihm erlaubt, sich dort aufzuhalten. Das ist eine ganz andere Sache.

Wohnungsgeberbescheinigung. Da sehe ich aber kein Mietverhältnis

Eben, es heißt Wohnungsgeberbestätigung und nicht Vermieterbestätigung. Das darf man nicht verwechseln. Deshalb bedarf es dafür keines Mietverhältnisses.

Sie wurde zur persona non grata erklärt und hat das Haus zu verlassen

Selbstverständlich muss die Person gehen, die hat keinen Anspruch zu bleiben. Aber einfach vor die Tür setzen ist auch nicht im Sinne des Gesetzes.

So wie ich das sehe, ist kein Mietvertrag (auch nicht mündlich) zustande gekommen, denn ein Mietvertrag (auch ein mündlicher) erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Die bloße Nutzung der Mietsache reicht dazu nicht aus.

Aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe:

"...Die bloße Nutzung einer Wohnung rechtfertigt in der Regel die Annahme des Zustandekommens eines – konkludenten – Mietvertrags nicht. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter die Nutzung über einen längeren Zeitraum geduldet und hierfür vereinzelt Zahlungen erhalten hat...."

Werft diese Sozialschmarotzerin umgehend raus!

Es würde mich auch nicht interessieren, wo sie unterkommt! Nicht Euer Problem!

Sie hat kein Recht sich in Eurem Haus aufzuhalten.

Sollte Sie das Haus verlassen, würde ich umgehend das Türschloss tauschen lassen!


Renick  22.09.2024, 12:05
würde ich umgehend das Türschloss tauschen lassen

... und dann hoffen, dass sie nicht bei Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt, um wieder ins Haus gelassen zu werden. So widersinnig es auch klingt, aber strikt den Gesetzen folgend ist es so, dass sie damit Erfolg hätte.

PlayadeMuro  22.09.2024, 14:45
@Renick

Sie zahlt keine Miete und ist daher nur Gast!

Soll sie doch klagen!

PlayadeMuro  22.09.2024, 14:49
@Renick

Solche unliebsamen Zecken verstehen es nur auf die harte Tour!

Renick  22.09.2024, 16:14
@PlayadeMuro
Sie zahlt keine Miete und ist daher nur Gast!

Ich verstehe die Sichtweise völlig, ist emotional nachvollziehbar. Aber wenn hier jemand eine Frage stellt, dann denke ich, will er wissen, was das Gesetz zu dem Thema vorschreibt. Unter dem Aspekt ist "Schloss austauschen" eben die falsche Empfehlung. Deshalb mein Kommentar.

PlayadeMuro  22.09.2024, 16:31
@PlayadeMuro

Mit meinem Mann und mir hätte sie diese Nummer gar nicht erst abgezogen!

Wäre uns das passiert, würde ich umgehend das Schloss tauschen lassen!

Soll sie uns doch verklagen! So eine Schmarotzerin hat gar nicht das Geld für einen Rechtsanwalt und eine Klage vor Gericht!

Wir würden es darauf ankommen lassen!

Hast du schon mit ihr geredet? Wenn es keinen Vertrag oder dergleichen gab könnt ihr sie eigentlich rauskicken

Aber wie konnte sie sich ohne eure Zustimmung bei euch anmelden?


mderos 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 15:32

Tja wie sie das konnte....Meine Frau war zu gutgläubig und hatte gedacht wegen Post usw könnte Sie sich vorläufig anmelden. Und jetzt haben wir das Problem

Aqualover  21.09.2024, 15:32
@mderos

Habt ihr schon mit ihr geredet, ob sie von sich aus auszieht?

mderos 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 15:38
@Aqualover

Ja haben wir und von Ihr kommt nur Ich bin hier gemeldet alles andere Intressiert Sie nicht