Unfall mit Sachschaden am Arbeitsplatz, wer haftet für Schaden?
Hallo, ich bin am Arbeitsplatz gestürzt und habe mich verletzt. In der Notaufnahme wurde ich genäht und alles geht seinen korrekten Weg (Berufsgenossenschaft, Arbeitsunfall).
Bei dem Sturz habe ich leider ein Gerät beschädigt, weil ich darauf gefallen bin. Die Reparatur kostet einiges.
Nun habe ich gedacht, dass solche Fälle in irgendeiner Form abgesichert sind. Aber so wie es aussieht, scheine ich dafür zu haften. Allerdings sagt meine Haftpflicht-Versicherung, dass sie für Schäden am Arbeitsplatz nicht haftet. Ist das richtig, dass ich nun (theoretisch) für den Schaden selbst aufkommen muss?
Danke für eure Antworten!
2 Antworten
Nur weil man bei einer Sache die Haftung trägt, bedeutet das noch lange nicht, dass man auch eine Schuld hat. Wenn sich die Schuld verschiebt, reduziert sich die Haftung – bis hin zu Null.
In deinem Fall muss „der Grad des Verschuldens geprüft werden“.
Dieser Punkt entscheidet darüber, ob dein Arbeitgeber dich zur Verantwortung ziehen kann oder nicht.
Gute Besserung.
Nur wenn du vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas beschädigt hast, wärst du evtl. haftbar.
Die private Haftpflichtversicherung deckt selbstverständlich auch nur private Risiken.
Aber inwiefern sollst du Schuld haben, wenn du gestürzt bist? Das ist doch ein ganz normaler Arbeitsaunfall. Da muss der Betrieb froh sein, wenn er nicht haftbar ist, wegen Verletzung der Unfallverhütungsvorschriften.
Ein Sachschaden der dabei entsteht, gehört zum Betriebsrisiko