Unfall?

6 Antworten

Wenn ich bei Arbeitsende mein Auto auf dem Firmenparkplatz beschädigt vorfinde und es hat sich während der Arbeitszeit kein Kollege gemeldet - mache ich Fotos von meinem Auto und der Situation und erstatte Anzeige gegen unbekannt.

Dann hätte ich die "nach einiger Zeit eingehende" Dienstmail dort zum Vorgang geben können.

Da du diese Schritte offensichtlich nicht unternommen hast - würde ich die zwei Tage nun auch noch abwarten.

Wenn die eingehende Mail vom gleichen AG kam - würde ich den Chef um Unterstützung bitten.

Meiner Meinung nach kennst du entweder den Verursacher persönlich oder es war ein Kollege. Du hast ja kaum eine Visitenkarte mit deinen Kontaktdaten auf dem Armaturenbrett.

Sofern ich falsch liege und du hast nicht das Kfz Zeichen des Verursacher - bleibt dir nur die Anzeige um weiter zu kommen oder du gehst damit zu einem Anwalt.

Wie ist die Dame denn an dich heran gekommen? Kannte sie dich und deinen Wagen? Über das Kennzeichen kann das nicht passiert sein, da bekommt man nur Auskunft darüber beim Zentralruf der deutschen Autoversicherer, bei welcher Versicherung der Unfallgegener versichert ist. Namen und Adresse des Halters geben sie nicht raus.

Das wäre schon mal das erste Undurchsichtige in deiner Frage.

Das Nächste wäre, was Du der Dame denn nun letztendlich in der ersten Mail mitgeteilt hast. Denn das eine Versicherung Kontaktdaten haben möchte, ist ebenfalls ungewöhnlich. Denn anders wie Privatleute bekommen diese bei o.a. Institution sehr wohl alle Daten, die sie zur Kontaktaufnahme benötigen.

Ob Du zur Polizei gehst oder nicht, bleibt deine Entscheidung. Für die ist das ein Fall des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, und da MÜSSEN sie tätig werden, weil das ein sogenanntes Offizialdelikt ist. Man sollte aber daran denken das das ernste Konsequenzen für Denjenigen hat. Es gibt halt Leute, die wissen nicht recht wie man mit so etwas umgehen soll. Die brauchen ein paar Tage um sich beraten zu lassen und zu besinnen. Ein Ultimatum stellen ist da ganz falsch, man kann höchstens eine Frist setzen, aber das hast Du wahrscheinlich auch gemeint.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Meister für Schutz und Sicherheit

Die Polizei ist für die Schadensregulierung nicht zuständig. Über den Zentralruf der Autoversicherer kannst du dich direkt an die Versicherung der Dame richten.

Grundsätzlich würde ich die Polizei wegen der Versicherung einschalten, denn der Schaden muss für die Versicherung festgehalten werden, auch muss ja festgestellt werden ob die Dame sich nicht vom Unfallort entfernt hat.


Still  10.08.2024, 07:36

Die Polizei ist keine Schadensregulierungsbehörde.

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Juras74x  10.08.2024, 03:54

Doch die Antwort ist ich würde zur Polizei gehen

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Mimiko16 
Beitragsersteller
 10.08.2024, 03:53

Das beantwortet meine Frage nicht.

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Polizei würde ich schon einschalten weil es einen Unfall gab.