Umschreibung Haus nach Trennung?
Hallo zusammen,
mein Ex Freund und ich haben uns vor 4 1/2 Jahren zusammen eine Doppelhaushälfte gekauft. Im Grundbuch und auch im Darlehensvertrag stehen wir beide mit 50/50 drin.
Da mein Ex Freund und ich uns vor 3 Jahren im Guten getrennt haben, haben wir vereinbart, dass er nicht ausbezahlt werden möchte. Und sein bezahlter Anteil sozusagen als „Miete“ angesehen wird.
Da ich allerdings den Kreditvertrag alleine nicht bekommen hab, ist er so lange mit drin stehen geblieben, bis ich den Kredit alleine auf mich umschreiben konnte.
Nun läuft der Kredit auf mich und wir müssen dies im Grundbuch vom Notar noch ändern lassen. Es soll sozusagen nur eine Umschreibung von seiner Hälfte auf mich sein.
Wir haben gesehen, dass es hierfür verschiedene Möglichkeiten gibt. Schenkung, Kauf (er möchte ja aber nichts für das Haus), Löschung einer Person aus Grundbuch usw.
Habt ihr zufällig Tipps was beachtet werden muss bzw was am kostengünstigsten für mich wäre?
4 Antworten
Das solltet ihr beide mit einem StB besprechen, nicht nur mit einem Notar. Denn der Notar ist steuerrechtlich der falsche Ansprechpartner. Man könnte das zum Beispiel entsprechend als Mietkauf mit entsprechender Umschreibungsverpflichtung gestalten - nur hätte das schon vor 3 Jahren gemacht werden müssen IMHO.
Kommt auf die in den letzten Jahren gezahlten Beträgen an und den Wert des Hauses minus Restschuld an.,.da hier vermutlich Schenkungssteuer anfällt.
Er schenkt dir ein halbes Haus - nur deine Gegenleistung ist mir nicht ganz klar. Wenn du seit 1.5 Jahren das Darlehen alleine bezahlst, könnte er dies als Nutzungsentschädigung (für seinen ungenutzten Halbanteil) anerkennen.
Letztlich schenkt er dir seinen Anteil nach dem, was du da beschrieben hast. Was anderes lässt sich m.W. auch so wie du es beschreibst nicht machen bzw. da gibt es keine Alternative.
Wer den Kredit bedient hat nichts mit der Eigentümerstellung am Haus zu tun, für die zählt in aller Regel nur was im Grundbuch steht (gibt Ausnahmen, die betreffen diesen Fall aber nicht).
Im Grundbuch mögen Sie zu je 1/2-Anteil eingetragen sein. Gegenüber der der Bank haften Sie beide in jedem Fall dinglich solidarisch.