Überstunden TVÖD VKA?

4 Antworten

Zunächst ist fraglich, ob es sich überhaupt um Überstunden oder Mahrarbeit handelt. Überstunden sind nach Paragraph 7 Abs. 7 TVöD Arbeitsstunden, die auf Anordnung des Arbeitgebers geleistet werden und über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten für die Woche dienstplanmäßig festgesetzten Arbeitsstunden hinausgehen und nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen werden. Alles andere ist Mehrarbeit (vgl. Paragraph 7 Abs. 6 und im Umkehrschluss Paragraph 7 Abs. 7 TVöD). Erst beim Erfüllen wären Zuschläge nach Paragraph 8 Abs. 1 a TVöD möglich. Es mangelt aber im Regelfall an der ausdrücklichen Anordnung. Häufig wird leider umgangssprachlich Mehrarbeit (also typischerweise angesammelte Stunden auf einem Konto/Zeiterfassung) mit Überstunden gleichgesetzt. Das heißt, wenn jemand länger bleibt, aber dies nicht auch angeordnet wurde, sind diese Stunden keine Überstunden.

Naja, ich würd einfach mal im Tarifvertrag nachlesen.

Bei uns wird es so gehandhabt: Überstunden welche im Rahmen des alltäglichen Geschäfts so anfallen werden eben als Zeitguthaben erfasst und irgendwann später abgebummelt (oder halt auch nicht).

Nur hochoffizielll dienstlich angeordnete Mehrarbeit (was bei vielen vermutlich nie passieren wird) wird mit dem Zuschlag bewertet.

Üblicherweise gibt es bei einem Arbeitszeitkonto keine zusätzl. Bezahlung.

Was ist denn dazu im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt?