Übergangsweise bei einem Freund einziehen?

3 Antworten

Du bist "offiziell" Untermieterin und brauchst eine Wohnungsgeberbestätigung. Dass du keine Miete zahlt interessiert dem Amt in diesem Fall nicht, würde ich auch nicht sagen.

Eine Wohnungsgeberbestätigung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.