Tüv Schaden und Gutachter?
Hallo, kann der TÜV oder ein Gutachter mir die Rechnung für einen früheren Autoschaden vom Vorbesitzer herausgeben, wenn der Händler diese nicht hat?
5 Antworten
Das nicht. Eventuell hast du die Chance, dass deine Versicherung mit der früheren Versicherung kommunizieren kann, wenn es über selbige abgewickelt wurde. Eventuell ist dazu ein Anwalt nötig, ich würde es aber erst mal so probieren. Falls das jetzt wichtig ist zum Beispiel wegen eines Rechtsstreits oder so…
Der TÜV wird auch keine Rechnung eines Schadens haben, da dort nichts repariert wird. Da müsstest du schon zu der Werkstatt, die den in Stand gesetzt hat.
Und die darf keine Rechnungen herausgeben, die nicht den aktuellen Eigentümer betreffen
Nein darf er keine Unterlage aufgrund des Datenschutzes aushändigen.
Desweiteren haben weder TÜV noch ein Gutachter eine Rechnung
Nein.
Nein.