trotz minijob arbeitslos melden?
hallo! ich habe momentan nur einen minijob und gehe nicht zur schule.
muss ich mich nun arbeitslos melden damit ich weiterhin krankenversichert bin?
ich bin 18 und eigentlich familienversichert.
ich bin mir nun unsicher ob ich immernoch versichert bin und habe im internet nix dazu gefunden.
habe bei meinem arbeitgeber auch schon einen antrag auf erhöhung der arbeitsstunden gestellt, also das ich dann teilzeit arbeite, aber bis dies nicht passiert bin ich ja nur als aushilfe tätig.
5 Antworten
Solange Du nicht mehr als bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto in einem Minijob verdienst und unter 23 bist, kannst Du weiterhin kostenlos in der Familienversicherung mitversichert werden.
In Schulausbildung oder Studium wäre das sogar bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres möglich.
Hast Du dann eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, also mehr als nur 538 Euro Brutto im Monat, bist Du dann selber Mitglied einer Krankenkasse, dann gehen vom Bruttoeinkommen zumindest Beiträge für die Krankenversicherung, Rentnersicherung und Arbeitslosenversicherung ab.
Bei dann um die 1250 Euro Brutto werden dann auch Lohnsteuern fällig.
Du bist weiterhin familienversichert.
Wenn du in Teilzeit arbeitest, bist du über den Job versichert. Da muss man rechnen ab welchem Gehalt sich das überhaupt lohnt.
danke! das war meine sorge da mir gesagt wurde ich sei nicht mehr versichert. Ich habe das abi abgebrochen und derzeit nur meinen minijob
Bei Ausübung eines Minijobs mit nicht mehr als derzeit 538 Euro Einkünften pro Monat kannst Du grundlegend in den Rahmenbedingungen der Familienversicherung als junger Mensch auch noch über Deine Eltern weiter gesetzlich krankenversichert sein.
Bei einem Minijob zahlt Dein Arbeitgeber die Sozialversicherung. Für Dich ist da erst mal kein Handlungsbedarf.
Nachgefragt: Krankenversicherung für Minijobber - Minijob Magazin (minijob-zentrale.de)
Wenn Du mehr verdienst, hast Du einen "normalen" sozialversicherungspflichtigen Job. Von Deinem Bruttogehalt gehen dann Steuern und Sozialabgaben ab.
familienversichert
Damit beantwortest Du Dir die Frage doch selbst :)
Du kannst Dich arbeitssuchend melden, wenn Du Arbeit suchst.