Transportkosten zur Erfüllung der Gewährleistung nach Gebrauchtwagenkauf oder sogar Abholung?

1 Antwort

Man kann darüber streiten, ob in schwierigen Fällen auch die Organisation vom Verkäufer durchgeführt werden muss. Aber man kann sich den Streit auch schenken, indem man den Verkäufer um Vorschuss für einen entsprechenden kommerziellen Transport bittet. Denn sicher nicht geschuldet ist zumindest, dass man das möglichst billig persönlich vorbeibringt, wenn es sich nicht gerade um den MediaMarkt in derselben Stadt handelt.

Woher ich das weiß:Hobby

derkirdec 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 14:39

Vielen Dank für die schnelle Antwort in diesem Fall! Also heißt es, das Fahrzeug selbst vorbei zu bringen? Das Fahrzeug muss für die Reparatur voraussichtlich 5-7 Tage dort vor Ort bleiben, das heißt, ich muss die Strecke insgesamt 4 mal zurücklegen. 2 mal hin und 2 mal zurück, kann ich die Kosten für diese 4 Fahrten bereits vorab anfordern?

Herzlichen Dank!

RechtBillig  26.09.2024, 15:08
@derkirdec

Sehr gern, und danke für die freundliche Rückmeldung! :)

Nein, ich würde schauen, was eine Art Spediteur, oder wer auch immer die Überführung kommerziell übernimmt, dafür verlangt, das als Vorschuss verlangen und dann den Spediteur (oÄ) entsprechend beauftragen. Nicht selbst fahren.

Eventuell bietet er dann vernünftigerweise auch mal an/erlaubt, eine Werkstatt in der Nähe aufzusuchen.

derkirdec 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 16:51
@RechtBillig

Danke auch für diese Ausführungen nochmal! Gibt es dafür eine definitive Grundlage, auf die ich mich in diesem Fall dann berufen kann? Weil ich mir vorab schon ziemlich sicher bin, dass er sicherlich auffordern wird das Auto kostengünstig, also selbst auf eigener Achse zu ihm zu bringen. Und wie würde es mit der Rückgabe aussehen, müsste ich das Fahrzeug vor Ort abholen oder muss er das Fahrzeug dann auch wieder zurück verbringen?

Eine Werkstatt in der Nähe wurde bereits thematisiert, wird aber seitens des Händlers kategorisch abgelehnt.

RechtBillig  26.09.2024, 17:49
@derkirdec

Das sage ich mal so: Die Kosten müssen angemessen sein und der Verkehrsanschauung entsprechen – deshalb der Verweis auf den nahe gelegenen MediaMarkt. Ich habe aber noch kein Urteil gesehen, wo geurteilt wurde, man hätte das Fahrzeug selbst vorbeibringen müssen. Stattdessen wird regelmäßig wie selbstverständlich davon ausgegangen, dass bei weiter entfernten Orten hohe Kosten anfallen. Diese Pflicht, selber vorbeizukommen, müsste man ja erst mal begründen – aber womit? Dafür gibt es ja Transportdienstleister. (es ist natürlich nicht gänzlich ausgeschlossen, aber tatsächlich auch nicht verbreitet, es anders zu sehen)

Klar, dass Händler das ablehnen ist der Normalfall^^ Sie schwenken nur gerne um, wenn ihnen klar wird, dass ihnen dann eben höhere Kosten drohen.

Ich würde an deiner Stelle zum Anwalt gehen und den das machen lassen, wenn der Händler solvent erscheint. Dann kann man sich die Kosten von dem ja zurückholen. Andernfalls, wenn du keinen Anwalt willst, bleibt dir nur, selber hart zu sein und dir zu überlegen, was du möchtest, und das durchzuziehen. Zum Beispiel Rücktritt? Dann unter den entsprechenden Voraussetzungen (keine Nacherfüllung in angemessener Zeit) zurücktreten und Geld zurück verlangen (geht natürlich auch wieder nur, wenn beim Händler was zu holen ist …, aber das ist ein generelles Thema). An dieser Schnittstelle kann man dann zum Gericht gehen und sagen, "verurteilt ihn, der schuldet mir Geld".