Thema Arbeitsvertrag?

3 Antworten

Natürlich kannst Du das vor Unterschrift,aber gehe hin und erkläre es,statt telefnisch.Immer besser und macht ein besseres Bild.LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Familiengerd  19.09.2024, 11:43

Die Zusage ist unter diesen Voraussetzungen verbindlich, auch ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag, der - in Schrift-/Textform - keine Voraussetzung für das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses ist.

Charly44216  19.09.2024, 14:29
@Familiengerd

Vor Gericht hätte diese nie Gewicht.Daher unsinnig.Mündlich kann (leider oft)so Vieles abgemacht werden,was alles abgestritten und zurückgenommen werden kann und darf.Viele meiner Kollegen waren schon in dieser Situation.

Geh dorthin und erkläre den Grund,alles gut!

Familiengerd  19.09.2024, 17:20
@Charly44216
Vor Gericht hätte diese nie Gewicht.Daher unsinnig.

Nein, diese Deine Aussage ist unsinnig. Was konkret hätte denn vor Gericht keinen Bestand?

Ob es Dir gefällt oder nicht: Das Eingehen eines Arbeitsverhältnisses/Schließen eines Arbeitsvertrages bedarf keiner Schriftform.Und was man beweisen kann oder nicht, hängt von denn konkreten Umständen ab (z.B.: gibt es Zeugen für Vereinbarungen, was ist im Betrieb üblich).

Dass die Fragestellerin hier bereits "schild, spindschlüssel und kleidung erhalten" hat, ist ein eindeutiger Beweis dafür, dass ein Arbeitsvertrag bereits mündlich oder durch konkludentes Handeln geschlossen wurde. Dazu bedarf es nicht mehr der Unterschrift unter die schriftliche Ausfertigung des Arbeitsvertrages.

Schriftlich müssen nur die wesentlichen Vertragsdetail vom Arbeitgeber verfasst und dem Arbeitnehmer unterschrieben ausgehändigt werden (Nachweisgesetz NachwG § 2 "Nachweispflicht" Abs. 1).

Von Experte Familiengerd bestätigt

Es gibt keine Formvorschrift für Arbeitsverträge. Je nachdem, was gesprochen wurde, könnte somit bereits ein mündlicher Arbeitsvertrag entstanden sein.

Diesen müsstest du unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Frist kündigen. Ein Widerrufsrecht gibt es beim Arbeitsvertrag nicht.


Ja, das ist kein Problem.

Solange du nicht unterschrieben hast, kannst du jederzeit absagen.


Familiengerd  19.09.2024, 11:45
Ja, das ist kein Problem.

... wenn sich der Arbeitgeber so formlos darauf einlässt.

Solange du nicht unterschrieben hast, kannst du jederzeit absagen.

Das ist so pauschal falsch.

Die Zusage ist unter diesen Voraussetzungen verbindlich, auch ohne unterschriebenen Arbeitsvertrag, der - in Schrift-/Textform - keine Voraussetzung für das Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses ist.

Mondovada3  19.09.2024, 11:47
@Familiengerd

Das ist natürlich falsch was du da schreibst. Denn eine Zusage kann er erst machen, wenn ihm der tatsächlicher Arbeitsvertrag in seinem gesamten Wortlaut zur Verfügung steht. Dies ist aber noch nicht der Fall, daher kann er diesen Vertrag noch gar nicht zugestimmt haben.

RobertLiebling  19.09.2024, 11:53
@Mondovada3

Woher weißt du denn, was schon alles zwischen Bewerber und (zukünftigem) Arbeitgeber besprochen wurde?

Nirgendwo steht geschrieben, dass Arbeitsverträge schriftlich abgeschlossen werden müssen. Das Nachweisgesetz verlangt lediglich, dass spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn sämtliche wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt sein müssen (§ 2 NachwG).

Mondovada3  19.09.2024, 11:54
@RobertLiebling

Das geht doch klar aus seiner Frage oben hervor, die sollte man vielleicht auch lesen bevor man hier schreibt.

Familiengerd  19.09.2024, 11:54
@Mondovada3
Das ist natürlich falsch was du da schreibst.

Na, Du "kennst Dich ja aus"! Selbstverständlich ist das nicht falsch!

Selbstverständlich ist bereits ein mündlicher (oder aufgrund konkludenten Handelns) - und damit auch verbindlicher - Arbeitsvertrag geschlossen worden, sonst hätte die Fragestellerin nicht bereits "schild, spindschlüssel und kleidung erhalten"!

Eines schriftlichen Arbeitsvertrages bedarf es dazu gar nicht (mehr) - der gesetzlich auch gar nicht vorgeschrieben ist.

Das geht doch klar aus seiner Frage oben hervor

Was konkret (!) geht aus der obigen Frage hervor?

Mondovada3  19.09.2024, 11:55
@Familiengerd

Da ist noch gar nichts konkludent gemacht worden, das aushändigen von diesen Dingen Komma führt nicht automatisch zu einem Arbeitsvertrag.

RobertLiebling  19.09.2024, 11:57
@Mondovada3

Ich schrieb: Woher weißt du denn, was schon alles zwischen Bewerber und (zukünftigem) Arbeitgeber besprochen wurde?

Das geht doch klar aus seiner Frage oben hervor, die sollte man vielleicht auch lesen bevor man hier schreibt.

Dann scheint deine Fähigkeit, zwischen den Zeilen zu lesen, deutlich ausgeprägter zu sein als meine. Ich lese da nämlich nichts dergleichen.

Familiengerd  19.09.2024, 12:04
@Mondovada3

Von "konkludent" habe ich Erstens als "oder" gesprochen.

Diese Übergabe wäre mit absoluter Sicherheit nicht erfolgt, wenn es keine mündliche Einigung über das Eingehen des Arbeitsverhältnisses gegeben hätte.

Der Arbeitsvertrag wurde also bereits geschlossen, auch ohne Unterschrift unter seine nur noch schriftliche Formulierung.

Im Übrigen kann - zweitens - selbstverständlich auch das Aushändigen und Annehmen der fraglichen Gegenstände als konkludenten Handeln für das Zustandekommen eines Ausbildungsverhältnisses betrachtet werden!

Das kannst Du drehen und wenden, wie Du willst - das ist so!

Ma7amee 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 05:37

Das ist gut ! Lieben Dank