Thema Abschiebung: Müssen Herkunftsländer Straftäter überhaupt zurücknehmen, gibt es da eine rechtliche Verpflichtung?

10 Antworten

Gibt es wohl nicht. Aber oft sind die Herkunftländer nicht bekannt oder nicht nachweisbar. Einige Länder haben sich schlicht geweigert, die Leute zurückzunehmen oder konnten erst durch Abkommen dazu bewegt werden.

Bei manchen Straftätern sieht man von der Ausweisung ab, weil sie evtl. in ihrem Herkunftsland mit der Todesstrafe rechnen müssen. Hmmmm

Im Grunde genommen können Rechtsstaaten ihren Bürger die Einreise nicht verweigern, selbst wenn es sich um Kriminelle handelt und sie an der Grenze festgenommen werden. Jedoch sind nicht alle Staaten Rechtsstaaten und diejenigen, die es so halbwegs sind, reden sich raus, weil sie sagen, dass man ja gar nicht sicher ist, dass der Betroffene Staatsbürger des eigenen Landes ist.

Es braucht also für jedes Land Abkommen. Man kann da entweder Druck auf diese Länder ausüben, indem man beispielsweise die Entwicklungshilfe streicht, oder man kann ihnen etwas geben, was sie haben wollen.

Nur, wenn es entsprechende Verträge und Abkommen gibt. Ansonsten Nein, müssen sie nicht.

Eine generelle Verpflichtung gibt es nicht. Es gibt aber Abkommen zwischen Staaten diesbezüglich. Das können Vereinbarungen sein, dass jeder unterzeichnende Staat die eigenen Straftäter zurücknimmt und sonst nicht mehr vereinbart wird. Allerdings ist es auch möglich, dass der andere Staat dafür eine Zahlung verlangt oder sonstige Bedingungen stellt. Das ist alles sehr individuell.

Dazu gibt es noch Staaten, in welche man aus Menschrechtsgründen gar nicht erst abschieben darf, weil die Menschenrechte dort nicht gewahrt werden. Beispielsweise ist eine Abschiebung einer Person mit politischem Asyl nach Nordkorea vollkommen undenkbar, selbst wenn dieser mehrfach straffällig geworden ist.

Auf Straftäter verzichten die Länder doch bestimmt gerne

Woher ich das weiß:Recherche