Teilzeit trotz Bafög?

3 Antworten

Gibst Du im Internet einmal ein, Zuverdienst Bafög - da findest Du was Du ohne Anrechung auf deine Leistungen monatlich oder im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten verdienen kannst.

Wenn Du über den max. Freibetrag für den Bewilligungszeitraum von 12 Monaten kommen würdest, dann wird es eine entsprechende Rückforderung geben.

Es spielt also keine Rolle ob Du im Bewilligungszeitraum nur einen monatlichen Minijob machst, man kann auch mehr arbeiten, darf aber innerhalb von 12 Monaten Bewilligungszeitraum nicht über insgesamt etwa 6240 Euro Brutto kommen.

Änderungen in deinen finanziellen Verhältnissen musst Du unaufgefordert melden und entsprechende Nachweise in Kopie einreichen.


Eellaa112233 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 10:42

Was genau sind denn finanzielle Verhältnisse?? Ich habe Oktober angefangen zu studieren und Bafög zu bekommen. Hab ca im November/Dezember Minijob gearbeitet und 200-300€ maximal bekommen. Jetzt waren ja Semesterferien von Juli bis ca Oktober. Habe in dem Zeitraum Teilzeit gearbeitet und ca 1200-1400€ bekommen. Arbeite da nur noch den September und kündige wieder und fange an wieder zu studieren. Was heißt das nun :( traue mich nicht meinen folge Antrag abzusenden weil ich Angst habe dass das nicht korrekt war. Da stehen so Sachen wie wenn ich etwas nicht melde oder so dass es strafrechtlich verfolgt werden kann o.Ä

sorry das es so dumme Fragen sind aber ich hab das Gefühl ich verstehe nichts davon.. bekomme ich Probleme ?

isomatte  30.08.2024, 11:01
@Eellaa112233

Wenn sich dein Einkommen ändert, dann musst Du das melden und nachweisen.

Kannst dir ja anhand deines gesamten Bruttoeinkommens für den Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten ausrechnen ob Du über die Grenze von etwa 6240 Euro Brutto kommst oder nicht.

Eellaa112233 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 11:41
@isomatte

Ne über 6240€ brutto waren es nicht. Wie muss ich das denn melden und ist es nicht schon zu spät ? Heute ist der 30. august und bis zum 1. September müsste ich mein Folgeauftrag eingereicht haben .. :///

isomatte  30.08.2024, 15:24
@Eellaa112233

Dann reichst Du das zusammen mit deinem Antrag ein, besser zu spät als gar nicht.

Einkommensnachweise in Kopie einreichen.

Wenn Du nicht über die Grenze gekommen bist, wird das auch keine Folgen haben.

Also: Wenn Dein erster BAföG-Bewilligungszeitraum vom letzten Oktober bis jetzt September läuft, kannst Du in Summe in diesem Zeitraum 6270 € (brutto!) verdient haben, ohne dass es zu Abzügen beim BAföG kommen wird. Solange Du diese Summe nicht überschreitest, passiert nichts (dennoch solltest Du das Einkommen von Dir aus melden, wenn du im ursprünglichen Antrag gar keines oder weniger angegeben hattest). Eigentlich hört es sich so an, als wenn du noch darunter liegst, aber prüfe das besser selbst genau nach und wie gesagt: Es geht um dein Brutto-Einkommen, nicht was du netto ausgezahlt bekommen hast!

Details siehe https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/eigenes-einkommen-nebenjob.php

Ab Wintersemester 2024/2025 kann man dann insgesamt 6680 Euro in 12 Monaten Bewilligungszeitraum verdienen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Betreiber von bafoeg-rechner.de seit 2000

Du musst angeben wenn sich dein Einkommen geändert hat, einfach so überprüfen können sie das nicht, wie auch.


Eellaa112233 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 11:10

Ja doch, wenn sie mich ja danach fragen muss ich es ja schicken