Tarifeinigung Einzelhandel Baden-Würrtemberg?
Hallo.
Ich wusste nicht genau an wen ich mich wenden sollte und versuche es einfach mal hier. Die Verdi gibt nur Mitgliedern Auskunft.
Es geht um die Tarifeinigung aus diesem Jahr im Einzelhandel. Diese besagt, dass alle Beschäftigten im Einzelhandel eine Schrittweise Lohnerhöhung bekommen und eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1000€ steuerfrei. Dies wurde nun von meinem Arbeitgeber abgeschmettert ohne wirkliche Begründung. Ist dies rechtens? Gibt es hier Ausnahmen? Zu meiner Person: Ich arbeite im Lager bei einer Drogeriekette.
Ich danke im Voraus.
2 Antworten
Ich arbeite im Lager bei einer Drogeriekette.
Und welchen Tarifvertrag unterliegst Du genau? Frage doch einfachhalber bei deiner Gewerkschaft nach, die kennen die Tarifeinigung und können dir gewiss auch den entsprechenden Ausdruck des Tarifvertrages geben.
Ich kenne mich da wirklich nicht aus
Umso mehr Sinn macht es wenn Du direkt bei deiner Gewerkschaft nachfragst.
wenn du kein Gewerkschaftsmitglied bist, dann ist es eh egal weil dir die Firma das dann nicht zahlen mußt, kannst ja bei der Gewerkschaft Mitglied werden , kostet 1 % vom Bruttolohn als monatl. Mitgliedsbeitrag und man wird dich von Seiten Verdi unterstützen und dann bekommst du auch dein Gehalt nach Tarif.
Danke schon mal für die Hilfe. Also bedeutet ein Tarifvertrag nichts, wenn man kein Mitglied der Gewerkschaft ist? Ich dachte immer ein Tarifvertrag ist praktisch Gesetz! Es ist ja immer die Rede in den Medien von allen Beschäftigten im Einzelhandel Baden-Würrtemberg gewesen.
die Firma zahlt das jeden Mitarbeiter, aber es ist keine Pflicht, ich kenne das aus meiner Zeit im Einzelhandel auch nicht anders, alle Mitarbeiter (wir waren mal 250 ) haben den Tariflohn bekommen, obwohl ca. 20 % nicht in der Gewerkschaft waren.
wenn ich nun Mitglied der Gewerkschaft werde, kann der Arbeitgeber sich trotzdem quer stellen und nicht zahlen oder muss er dann?
wenn der Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist, dann hat er sich auch daran zu halten, aber nur für GW Mitglieder.
es kann sein das dein AG ein Haustarif mit dem BR abgeschlossen hat, dann ist der Tarifvertrag nicht maßgeblich für ihn, und wie gesagt bist du kein Gewerkschaftsmitglied, kann dir der AG den Mindestlohn anbeten.
Mein AG hatte vor ca. 10 Jahren den Tarifvertrag aufgekündigt und es gab ein Haustarif für uns mit Lohneinschränkungen und wer das nicht wollte mußte eben kündigen.
ich weiß es nicht so genau weil ich mittlerweile in Rente bin, aber ich denke die Inflationsausgleichsprämie hat doch der Gesetzgeber vorgeschrieben, und somit ist sie auch verpflichtend an alle AN zu zahlen
aber ich denke die Inflationsausgleichsprämie hat doch der Gesetzgeber vorgeschrieben, und somit ist sie auch verpflichtend an alle AN zu zahlen
Nein dies ist eine freiwillige Zahlung, der Gesetzgeber hat lediglich eine Steuerfreiheit bis 3.000,-€ veranlasst wenn dies vom AG an den AN gezahlt wird.
Ich kenne mich da wirklich nicht aus. Deshalb stelle ich ja die Frage, weil ich es einfach bezogen auf den ganzen Einzelhandel verstanden habe.