Suche ein Wort in Bezug auf vererben, Notar…?
Das Wort, das mir nicht mehr einfällt, hat damit zu tun, dass mir zum Beispiel ein Grundstück vererbt wird, ich es theoretisch zwar besitze, aber damit nichts anfangen kann, weil, wenn ich es zum Beispiel verkaufen möchte, ich die Zustimmung einer anderen Person brauch (von der Person, der es ursprünglich gehört hat).
Dieses „ Wort“ muss der Notar extra hinein fügen. Damit hat die Person, der das Grundstück ursprünglich gehört hat einen ….… auf das Grundstück .
danke
4 Antworten
Niesbrauch? Der, der ein Grundstück geschenkt bekommen hat, hat aber nicht den Besitz sondern nur das Eigentum an dem Grundstück. Der Ertrag aus dem Grundstück bleibt (bis auf einen möglichen Wertzuwachs) beim Schenker.
Wenn Du etwas erbst, gehört es Dir.
Die Person, der es gehörte, ist dann landläufig tot.
Du meinst einen Nießbrauch. Dies wird als Belastung im Grundbuch zugunsten einer Person eingetragen und kann einerseits das Wohnrecht, andererseits das Recht die Früchte von diesem Grundstück zu bekommen (zB Mieteinnahmen) für diese Person bewirken. Es gilt häufiger lebenslang
Testamentsvollstreckung oder Vor-Nacherbschaft.
Wenn die Testamentsvollstreckung sich auf das Grundstück bezieht, dann muss der TV dem Verkauf zustimmen, beim Vor- und Nacherben der Nacherbe (sehr vereinfacht).