Suche ein Wort in Bezug auf vererben, Notar…?

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Niesbrauch? Der, der ein Grundstück geschenkt bekommen hat, hat aber nicht den Besitz sondern nur das Eigentum an dem Grundstück. Der Ertrag aus dem Grundstück bleibt (bis auf einen möglichen Wertzuwachs) beim Schenker.


Wenn Du etwas erbst, gehört es Dir.

Die Person, der es gehörte, ist dann landläufig tot.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Du meinst einen Nießbrauch. Dies wird als Belastung im Grundbuch zugunsten einer Person eingetragen und kann einerseits das Wohnrecht, andererseits das Recht die Früchte von diesem Grundstück zu bekommen (zB Mieteinnahmen) für diese Person bewirken. Es gilt häufiger lebenslang

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – gelernter Rechtsanwaltsfachangestellter

Testamentsvollstreckung oder Vor-Nacherbschaft.

Wenn die Testamentsvollstreckung sich auf das Grundstück bezieht, dann muss der TV dem Verkauf zustimmen, beim Vor- und Nacherben der Nacherbe (sehr vereinfacht).