Strafverfahren läuft seit 5 Jahren?

1 Antwort

Wenn er bereits als Beschuldigter vernommen wurde, hätte er über eine etwaige Einstellung informiert werden müssen (§ 170 II 2 Hs. 1 StPO). Je nachdem, um was es konkret ging, könnte mittlerweile aber sowieso bereits Verjährung eingetreten sein.

Ich würde mir hier erst einmal keine großen Sorgen machen. Im Zweifel kann man natürlich auch einmal bei der StA anfragen, wenn man wirklich sicher wissen will, ob es bereits eine Einstellung gab und die entsprechende Mitteilung einfach irgendwo verloren gegangen ist.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

DarkGalaxyMan 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 16:13

...der wandert so halbwegs eh im kommenden Jahr 2025 nach Thailand aus, da dürfte es ihm sowieso egal sein, ob die Juristen aus ihrem Büroschlaf mal erwachen sollten. Dann ist der Zug nämlich klassisch abgefahren. 🙋