Straftat begangen. Bitte um hilfe?

Isuzu189  05.09.2024, 15:42

Wie alt, welche Straftat

Mika3252 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 15:46

Ich bin 24 und es soll Computerbetrug gewesen sein

4 Antworten

Nun es soll Computerbetrug gewesen sein.
Ich hab allerdings alles zugegeben

Wenn Du alles zugegeben hast, war es auch so.

Du solltest ab sofort keine weiteren Angaben zur Sache machen, das musst Du nicht. Wenn Du eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung bekommst, setzt Du ein Schreiben auf. Darauf gibst Du die Tat zu, erwähnst dass Du den Schaden bereits vollständig ersetzt hast und schreibst das es Dir leidtut. Mehr nicht zur Sache.

Wenn Du Glück hast stellt der Staatsanwalt das Verfahren ein, ohne weitere Sanktionen. Auch wäre es möglich das er Dir eine Verfahrenseinstellung bei Zahlung einer bestimmten Summe an eine karitative Einrichtung anbietet. Darauf solltest Du Dich einlassen. Ansonsten könnte es sein das Ein Strafbefehl kommt, der irgendwo bei 30 - 60 Tagessätzen leigen Durfte. Mehr wird ziemlich sicher nicht passieren.

Was meinst Du mit "...es soll ein Computerbetrug gewesen sein..."? Du weisst nicht, was Du gemacht hast? Aber hast den Schaden ersetzt? Ich komme nicht mit, sorry.

Schadenswiedergutmachung und Reue sind nie verkehrt.

Rest abwarten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ja, schon. Kommt darauf an, was du gemacht hast. Aber wenn du den Schaden direkt bezahlt hast und alles okay ist, kann ich mir vorstellen, dass man davon ablässt.


Mika3252 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 15:48

Nun es soll Computerbetrug gewesen sein. Zumindest steht es so da. Ich hab allerdings alles zugegeben und jeden einzelnen Cent Bar ausgeglichen.

GedankenGruetze  05.09.2024, 16:04
@Mika3252

Also, ich bin kein Jurist. Deshalb nimm das nicht für voll. Erstmal. Du solltest natürlich zu einem Anwalt gehen. Das sollte dir klar sein, weil dir hier niemand Hilfe geben kann, der deinen Fall nicht kennt.

Erst mal wird ja nur gegen dich ermittelt. Meines Wissens ist es so, dass ein großer Teil der Ermittlungen generell eingestellt werden. Sprich, eine Ermittlung ist keine Verurteilung und es muss auch nicht zu mehr kommen.

Eine Einstellung der Ermittlungen kann durch Dinge wie mangelnden Tatverdacht herrühren oder gegen Auflagen. Wenn es sich jetzt nicht um eine große Sache handelt, hat der Staat wohl kein Interesse dich deshalb irgendwie weiter zu beackern.

Sollte es dennoch weiter gehen, kann es auch hier eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflagen geben.

Da du nicht vorbestraft bist, die Sachen schon zurückgezahlt hast und es sich auch nach keiner größeren Sache klingt, wird es wohl nicht auf eine Gefängnisstrafe hinauslaufen. Wohl höchstens eine Geldstrafe oder eben eine Einstellung gegen Auflagen, was wohl der beste Fall wäre, sollte nicht schon ein anderer GRund dafür sorgen, dass Ermittlungen eingestellt werden.

Aber nochmal: Anwalt bin ich nicht. Ist alles Halbwissen. Denke aber, dass du keine größere Sache befürchten musst.