Strafe wenn Kind beim Spielen stirbt?

5 Antworten

Ich bin (ziemlich offensichtlich) kein Jurist, ich würde da aber an die Körperverletzung mit Todesfolge denken.

Bei den Hagebutten geht es ja nicht darum, dass man sagt "Haha, du hast jetzt Hagebutten im T-Shirt". Ziel ist ja, dass es juckt, was nunmal unter Körperverletzung fällt. Und diese hat zum Tod geführt.

§227 StGB schreibt auch keinen Vorsatz oder "man hätte davon ausgehen müssen" vor. Wenn ich jemandem eine Ohrfeige verpasse erwarte ich auch nicht, dass ich ihn ganz blöd erwische, eine Hirnblutung auslöse und die Person dadurch stirbt. Genau deshalb gibt es ja die Körperverletzung mit Todesfolge, die von fahrlässiger Tötung abgegrenzt ist.

Zumal ich auch argumentieren würde, dass man sehr wohl damit rechnen kann, dass Leute auf Pflanzen allergisch reagieren, erst recht wenn die sowieso schon eine Reaktion auslösen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KEIN Jurist, nur ein interessierter Laie
Von Experte AnnaStark bestätigt

Realistisch rein gar nichts. Man muss nicht davon ausgehen, dass die zerrupften Hagebutten zum Tod führen, da fehlt der kausale Zusammenhang um wegen Totschlag o.ä. groß zu ermitteln. Würde hier nie zu irgendeiner Verurteilung kommen.

Dann ist das eine Körperverletzung mit Todesfolge. Hier gibt es eine hohe Differenzierung beim Strafmaß.

Und im Jugendstrafrecht ist das eh nochmal anders, weil hier der erzieherische Gedanke im Vordergrund steht.


Isuzu189  23.09.2024, 20:05

Eine Körperverletzung muss immer fahrlässig oder vorsätzlich begangen worden sein. Und Jemanden mit Hagebutten einzuschmieren, ohne von einer eventuell tödlichen Kontaktallergie zu wissen, ist nun mal nicht fahrlässig.

SkR1997  23.09.2024, 20:07
@Isuzu189

Sind Hagebutten nicht auch spitz, sodass eine Berührung an manchen Stellen schmerzhaft ist?

priesterlein  23.09.2024, 20:07
@Isuzu189

Jemanden mit Hagebutten einzuschmieren, ist eine Einwirkung auf den Körper.

Isuzu189  23.09.2024, 20:09
@priesterlein

Wenn ich Jemand den Kopf streichle ist es auch eine Einwirkung auf den Körper, Dabei könnte ich auch am Haar hängen bleiben und ausversehen welche rausrupfen. Deswegen ist das noch lange keine Körperverletzung. Fahrlässigkeit/Vorsatz ist Voraussetzung dafür.

Isuzu189  23.09.2024, 20:10
@SkR1997

Ich hab mich jedenfalls an noch keiner Hagebutter in meinem Leben aufgekratzt. (und außerdem war das Resultat ja auch kein Kratzen oder der Schmerz. Die Allergie war das Thema, Wenn die Konstellation jetzt wäre "mit scharfen Naturzeugs den Rücken aufgekratzt", dann wärs schon eher eine Körperverletzung)

Das ist ein Unfall, da niemand ahnen konnte, dass dieser harmlose Scherz tödlich endet.

Strafbar sind nur Handlungen die man bewusst getan hat.

Oder unter Vernachlässung von Rücksichtnahme, Sorgfalt, Vorschriften.

Zu schnell gefahren: Vorschift missachtet, auch ohne Abschicht ist alles drin von fahrlässigkeit bis zu Mord wenn man ein Todesfall "billgend in Kauf genommen wurde"

Allergische Reaktion kann man als Laie nicht wissen. Hat man es gewusst, kann es Mord sein. Ist man Arzt und führt eine OP durch, ist es Pflicht vorher nach Allergien zu fragen. Ist das nicht dokumentiert, kann es ein Kunstfehler sein.

Gerichte müssen daher jeden Einzelfall im Detail prüfen.