Strafe bei Trunkenheitsfahrt,gefährdung des strassenverkehrs,Kraftfahrzeugrennen?

3 Antworten

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Allein die Trunkenheitsfahrt wird in der Regel mit rund 12 Monaten Entziehung der FE plus 2-3 Monats-Nettolöhnen bestraft.

Für alles andere kommen auf dieses Strafmaß vielleicht 50% drauf.

Was hier aber auch droht, weil mehrere Straftaten begangen wurden,
ist im Anschluss eine MPU, bevor die Fahrerlaubnis neu erteilt werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Artemis636 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 06:43

Ein anderer meinte hier ich muss vielleicht ins Gefängnis was denken sie dazu?

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Wie in den meisten Fällen, wird hier das schwerste Delikt genommen und die Strafe angemessen erhöht.

Beim illegalen rennen mit Gefährdung, wovon hier ausgegangen werden kann, beträgt die Strafe bis zu 5 Jahre.

Selbiges gilt auch für die Gefährdung des Straßenverkehrs.Trunkenheit liegt bei einem Jahr. Dazu kommt ggf. Sachbeschädigung.

Die Strafe konnte hier aufgrund des Schadens und der hohen Fremdgefährdung bei deutlich über einem Jahr liegen. Eine MPU wird wohl ebenfalls fällig, da davon auszugehen ist, dass Zweifel zum führen eines kfzs bestehen.

Der Führerschein wird vermutlich auf längere Zeit beschlagnahmt, da davon auszugehen ist, dass weitere Straftaten begangen werden und ich gehe davon aus, dass eine Neuerteilung nicht vor Ablauf von einem oder zwei Jahren stattfinden wird, nach bestandener MPU.

Dazu kommen ggf. noch finanzielle Ansprüche der gegnerischen Versicherung aufgrund des Sachschadens.

Hauptverhandlung vor dem Richter.

Entziehung der Fahrerlaubnis.

Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung zu einer sehr hohen Geldstrafe.

Wenn der Richter ganz mies drauf ist, sogar Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung.


Artemis636 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 06:36

ohje, was würden sie schätzen wie lange der Führerschein weg ist, und was ist der Spielraum des Richters für strafmildernde Umstände?

Danke für die Antwort

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