Strafbefehl Frist?

1 Antwort

Es wird doch sicher einen Briefkasten in erreichbarer Umgebung geben. Da könntest du ggf. den Einspruch einwerfen (und hoffen, dass die Post dann nicht länger als eine Woche braucht). Um sicher zu sein, dass er rechtzeitig eingeht, bleibt nur ihn beim Gericht einzuwerfen (evtl. jemanden der dort hinfährt darum zu bitten) oder per Fax zu übersenden. Nur dann zählt die Unterschrift, einfache E-Mail reicht nicht aus. Oder

Oder du beauftragst (telefonisch) einen Anwalt, der kann dann für dich Einspruch einlegen.

Und die Frist zählt zwei Wochen ab Zustellung. Also wenn du ihn letzten Montag erhalten hast, läuft die Frist nächsten Montag ab. (Ja, das Wochenende gehört zur Woche)

Der andere Termin dürfte die Jugendgerichtshilfe sein, dort weiter telefonisch versuchen, ansonsten ist der Termin ein Angebot, keine Pflicht. Wobei ich nicht verstehe, was da noch entschieden werden soll, wenn der Strafbefehl schon erlassen ist...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit über 20 Jahren in der Justiz tätig

Butterbrot00261 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:33

Erstmal danke für die ganzen Antworten. Zum letzten Thema ist mir gerade aufgefallen, dass es sich um einen Brief von der Jugendhilfe im Strafverfahren handelt. Darüber steht 'Information zum Strafbefehl' und darunter ein Aktenzeichen. Ich habe absolut keinen Plan von dem Ganzen. Bekomme ich zusätzlich noch Post vom Gericht mit dem 'richtigen' Strafbefehl? Oder muss ich erst zum Termin, bei dem entschieden wird, ob Jugend- oder Erwachsenenrecht angewendet wird, und erst dann wird das Ganze zum Gericht geschickt, das mir die Strafe per Post mitteilt?

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AnitaAn  26.08.2024, 22:46
@Butterbrot00261

Oh, ich dachte du hast den Strafbefehl schon bekommen, deshalb meine Verwunderung was noch zu klären ist und die ganzen Erklärungen zum Einspruch. Wenn es n u r um den Termin bei der Jugendgerichtshilfe geht, kannst du die erstmal ignorieren.

Was genau die jetzt besprechen wollen, kann ich dir leider auch nicht sagen. Eventuell soll nach dem Gespräch mit dir die Empfehlung ans Gericht gehen, ob eher eine Behandlung nach Erwachsenenstrafrecht (dann wäre ein Strafbefehl mit Geldstrafe möglich) oder nach Jugendstrafrecht (da gibt es keine Geldstrafen und damit auch keinen Strafbefehl, dann eher Sozialstunden usw.) empfehlenswert ist.

Falls du sie telefonisch nicht erreichst und sie auch nicht auf deine E-Mail reagieren, kannst du noch versuchen, in der nächsten Woche einfach dort vorbeizuschauen, sicher haben sie dann nicht sofort Zeit für dich, aber eigentlich sind die immer sehr hilfeorientiert.

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