Steuererklärung Hilfe Home Office?

3 Antworten

Ich wusste Beispiel nicht das man sowas wie eine Haftpflicht absetzen kann.

Da hast du vermutlich nicht einmal Geld verloren.

Die Haftpflicht wirkt sich in 99,9% der Fälle eh nicht aus, weil bei den meisten Personen die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Jahr bei mehr als 1.900 € liegen und dann § 10 Abs. 4 S. 4 EStG greift.

Nun da ich ja ab jetzt auch so gesehen die Home Office Pauschale in Anspruch nehmen könnte und es auch naja ein unterschied gibt ob man ein Arbeitszimmer hat oder nicht ist meine Frage woher weiß ich was als Arbeits Zimmer gilt.

Aus der Rechtsprechung.

Bei einem Arbeitszimmer handelt sich um einen zur Wohnung gehörenden abgeschlossen Raum, der seiner Ausstattung nach ausschließlich oder nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen dient und genutzt wird. Außerdem muss es den Mittelpunkt der Tätigkeit bilden.

Was ist wenn ich mein Schlaffzimmer als Arbeitszimmer nutze aber natürlich auch als Schafzimmer?

Dann ist das kein Arbeitszimmer. Da kannst du nur die Home-Office Pauschale geltend machen.

Ich habe gehört das man Beispiel auch das Einrichten absetzen kann.

Ja.

Würde ich alles bezahlen aber wie setze ich das an oder kann ich das überhaupt absetzen?

Durch Abgabe in der Steuererklärung auf der Anlage N.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
Ich wusste Beispiel nicht das man sowas wie eine Haftpflicht absetzen kann.

Ja das stimmt schon, oftmals hat diese aber kaum bis gar keine Auswirkung da diese gedeckelt sind und meist schon von den KV Beiträgen komplett ausgeschöpft werden.

Nun da ich ja ab jetzt auch so gesehen die Home Office Pauschale in Anspruch nehmen könnte und es auch naja ein unterschied gibt ob man ein Arbeitszimmer hat oder nicht ist meine Frage woher weiß ich was als Arbeits Zimmer gilt.

Ganz einfach

Was ist ein häusliches Arbeitszimmer:

  • ein Raum,
  • der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach
  • in die häusliche Sphäre eingebunden ist
  • jedoch klar von dieser getrennt wird und
  • vorwiegend der Erledigung [..] Arbeiten dient

Weiter setzt der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers voraus, dass der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird.

Weitere wichtige Merkmale :

  • Keine Arbeitsecke
  • Kein Durchgangszimmer
  • Eine Tür muss vorhanden sein
Aber:

Stellt das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der Tätigkeiten dar, können die tatsächlichen Kosten, die auf das Arbeitszimmer entfallen, in unbegrenzter Höhe abgezogen werden.

Stellt das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung dar, aber es steht kein anderer Arbeitsplatz für Verfügung, findet kein Abzug der Kosten statt, es kann jedoch für jeden Tag an dem die erste Tätigkeitsstätte nicht aufgesucht wurde und im Homeoffice gearbeitet wurde ein Pauschale von 6€ berücksichtigt werden, dieser Betrag ist gedeckelt auf 1.260€

Bei 2 von 5 Tagen liegt objektiv betrachtet der Mittelpunkt nicht im Homeoffice und somit ist ein Abzug insofern ausgeschlossen.

Ich habe gehört das man Beispiel auch das Einrichten absetzen kann.

Das würden dann normale Arbeitsmittel sein

Ich brauch Beispiel ein Tisch, einpaar Kabel ne Laptop Tragetasche. Würde ich alles bezahlen aber wie setze ich das an oder kann ich das überhaupt absetzen?

Auch dies stellt Arbeitsmittel und damit Werbungskosten dar und kann als solche abgesetzt werden

Was ist wenn ich mein Schlaffzimmer als Arbeitszimmer nutze aber natürlich auch als Schafzimmer?

Dann wäre es kein häusliches Arbeitszimmer sondern bestenfalls eine Arbeitsecke

Gilt es dann als Arbeitszimmer und wie wird das überhaupt überprüft??

Nein.

Fotos, Besuche durch den Finanzbeamte, Fragebogen und Grundrisse wäre nur die gängistens Methoden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Das Schlafzimmer kannst Du nicht als Arbeitszimmer absetzen. Sämtliche Kosten für berufsbezogene Ausgaben wie z.Bsp. Laptoptasche schon. Bei den Werbungskosten.