Sterbehilfe via Palliativmedizin erpressen?

2 Antworten

Für sowas gibt es meines Wissens keinen Präzedenzfall. Da aber für Palliativmedizin eine ernste, tödlich endende Erkrankung vorliegen muss, die behandelt wird, sofern der Patient es wünscht, wird es hier eng. Denn eine Vergiftung ist ja behandelbar und Keine tödlich verlaufende chronische Krankheit. Und du hast sie selbst herbei geführt und willst keine Behandlung ... nun den Sterbewunsch würde wohl jeder erkennen. Ich persönlich würde in diesem Fall den Antrag auf Eilbetreuung und Zwangsbehandlung stellen. Zwar hat jeder das Recht darauf, seinen eigenen Tod zu wollen, aber wie du sagst - erpressen lässt sich keiner gern und auch nicht einen Intensivplatz belegen für Menschen, die ihn brauchen. Da mir die rechtliche Situation hier unklar ist (fehlender Präzedenzfall) wäre ich nicht gewillt, mich zur Marionette machen zu lassen. Müsste also ein Rochter klären.

Anders könnte es aussehen, wenn du bereits im Leberversagen kommst und berichtest, du habest irgendwann vor Tagen Pilze gegessen und seitdem ging das los. Hier könnte man natürlich von einem Unfall ausgehen - und eine kurative Behandlung würde in fortgeschrittenem Stadium natürlich sinnlos sein. Entsprechend würde dann sicher palliativ behandelt. Du müsstest nur so lange warten, bis die Leber halt sicher hin ist - was natürlich eine ganze Weile Schmerzen bedeutet.

Ein Vorschlag: statt dir für sich solchen Blödsinn zu überlegen such dir doch bei bestehendem Sterbewunsch gern eine schmerzlose Suizidmöglichkeit oder gründe einen Verein für Sterbehilfe und etabliere den. Kann man nach dem BGH-Urteil von 2020 sicher durchklagen. Dann kannst du das alles rechtssicher machen. Alternativ kannst du in ein.Land wie die Niederlande gehen, die sehr moderate Sterbehilfegesetze haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Dokkalfar 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 23:41

Du kannst mir sehr gerne eine alternative schmerzlose Möglichkeit aufzeigen.

Den ganzen "Blödsinn" muss ich ja nur veranstalten, weil ich keine direkte Sterbehilfe bekomme.

Aber nochmal konkret auf das Pilzszenario, wo du ja sagst, dass ein Sterbewunsch auch bei Nichtnennung von Gründen offenkundig ist und man daher wohl einen Antrag auf Eilbetreuung und Zwangsbehandlung stellen würde:

Mir wäre neu, dass Zeugen Jehovas unter Eilbetreuung und zwangsbehandelt werden (Bluttransfusion).

Warum sollte dies also bei mir und meiner Pilzvergiftung anders sein?

Ich könnte ja behelfsweise auch statt keine Gründe religiöse Gründe für meine Behandlungsverweigerung anfügen.

Danke übrigens für die Antwort.

DorktorNoth  26.09.2024, 23:48
@Dokkalfar

Das ist richtig, aber Zeugen Jehovas versuchen auch nicht, mich auszunutzen, indem sie ihre Lage ausnutzen, um andere Behandlung zu erpressen. Du kannst eine Behandlung gern ablehnen und gehen, wie es die Zeugen tun würden, wenn eine Transfusion die einzige Behandlungsmöglichkeit wäre. Zudem erlauben sie alles andere. Bei Kindern von Zeigen Jehovas, also noch nicht einwilligungsfähigen Menschen, würde man übrigens über den Willen der Eltern hinweg behandeln.

Der Vergleich passt also nicht ganz. Schlussendlich sagte ich ja aber: es gibt keinen Präzedenzfall. Daher würde ich, der ich keine Lust habe als Handlanger ausgenutzt zu werden, in so einem Fall versuchen eine Einwilligungsfähigkeit deinerseits in Frage zu stellen. Wenn der Richter dann deiner Meinung folgt hast du Glück und alle sind rechtlich sicher, wenn er meiner folgt, überlebst du - und es gäbe auf jeden Fall einen Präzedenzfall.

Noch mal: nach der Rechtsprechung des BGH hat jeder das Recht, nicht mehr leben zu wollen, unabhängig von Alter und Krankheit. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine entsprechende Regelung für Sterbehilfe zu beschließen. Dies ist in 4 Jahren bisher nicht passiert. Statt das System zu versuchen zu verarschen und damit dich massiv unbeliebt zu machen, klag dir doch einfach deine Dosis Pentobarbital ein, stirb schmerzfrei zu Hause und bring nicht alle gegen doch auf.

Und natürlich werde ich dir keine schmerzlosen Möglichkeiten zum Selbstmord sagen. Da gibt es nun wahrlich genug Info zum selber Suchen im Netz

Dokkalfar 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 00:22
@DorktorNoth

Du hantierst mit Begriffen wie Handlanger und verarschen und verkehrst damit völlig Ursache und Wirkung. Ich wurde wie jeder andere Mensch unschuldig und ungefragt in diese Welt gesetzt und man (auch du) verweigert mir einen Notausgang, obwohl man diesen bereitstellen könnte. Und nein, jemand wie ich kann sich kein Natriumpentobarbital einklagen. Aber dennoch danke für die Antwort.

DorktorNoth  27.09.2024, 06:51
@Dokkalfar

Naja... Du hast mit dem Begriff "erpressen " angefangen. Also ist dir klar, dass das so nicht in Ordnung ist. Außerdem verweigeren ich dir keinerlei Notausgang. Auch ich bin dafür, dass Sterbehilfe geregelt werden muss. Aber ich habe immer wieder, so auch bei dir, den Eindruck, dass du zwar mit dem Gedanken an den Tod spielst, die Verantwortung dafür aber an andere abgeben willst das wäre so, als wenn du Millionär werden möchtest, damit zur Bank gehst und sagst "jetzt macht mal", statt selber zu sparen oder einek Buisiness-Plan zu erarbeiten. Die Tatsache, dass jeder sterben darf wann er will heißt noch lange nicht, dass du dafür alle möglichen Menschen so einspannen kannst, wie du das willst. Es ist DEINE Verantwortung und wird es, egal wie gut passive Sterbehilfe auch geregelt werden wird, immer sein. Und so steht es dir natürlich völlig frei, mit einem Hausarzt oder Palliativmediziner zu sprechen, ob eine Sterbebegleitung mit entsprechender Medikation etc möglich ist. Das geht. Gab es schon öfter. Ich kenne persönlich glaube ich nur einen Fall, aber es geht. DU musst das als eigenverantwortlich handelnden klären und sehr wohl kann auch "jemand wie du" sich sowas wie Pentobarbital einklagen oder sich im Internet über nicht-schmerzhafte Möglichkeiten zur Selbsttötung informieren.

Wenn du sterben willst, dann hast du alles Recht dazu. Aber: du bistbdeines eigenen Glückes Schmied. Wenn du gehen willst, sorg selber dafür, statt andere auf irgendwelchen Wegen zu Erfüllungsgehilfen zu machen. Statt hier zu schreiben krieg den Hintern hoch und such dir einen der (sehr wohl in Deutschland existierenden, aber aktuell aktiv handlungunfähigen) Sterbehilfevereine und lass dich da mal beraten.

Dokkalfar 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 10:38
@DorktorNoth
  1. Mit dem Erpressungsbegriff hast du so gesehen einen Punkt, allerdings war der Begriff in der Überschrift von mir als augenzwinkernde Selbstironie an Leute wie dich gemeint
  2. zum Verantwortung delegieren: Entschuldige bitte vielmals, dass nicht jeder Mensch in Deutschland eine pharmakologische Ausbildung und Zugang zu den für die Herstellung von Natriumpentobarbital etc. benötigten Stoffen hat
  3. Du weißt genauso gut wie ich, dass die derzeitige Rechtslage verhindert, dass ich Hilfe bekomme. Es gibt ein Recht, sich Hilfe zu suchen, aber keine Pflicht, diese zu leisten. Und so wird jeder sagen, dass ich jung und gesund bin und deshalb keine Hilfe bekomme. Im Gegenteil, wenn ich mich jetzt so an den Hausarzt o. Ä. wende, würde ich sogar mit meiner Suizidalität pathologisiert und weggesperrt.
DorktorNoth  27.09.2024, 10:57
@Dokkalfar

1. Erpressung als Ironie? Nun ja. Das zweifle ich an.

2. Brauchst du ja nicht. Du musst nur drankommen. Das Zeug ist in Deutschland halt nicht zugelassen und man müsste eine "Sondergenehmigung" durchklagen - was auch schon vorgekommen ist

3. Falsch. Die Rechtslage verhindert dss NICHT, passive Sterbehilfenist explizit nicht verboten und die Hilfe bei Sterbenden, egal ob sie aus eigenem verschulden sterben oder nicht, ist ebenfalls NICHT verboten. Viele Ärzte lehnen Suizid ab und wollen mit dem Thema nichts zu tun haben. Das ist das Problem. Aber grundsätzlich wäre bei deinem Vorgehen, also ein Suizid , bei dem ein Atzt lediglich die resultierenden Schmerzen lindern soll, absolut rechtlich ok. Aber dann bitte nicht mit (wie ironisch gemeint auch immer) Erpressungsmethoden und unter belegen eines Intensiv- oder Palliativplatzes für Leute, die ihn auch vielleicht ohne eigenen Entschluss nötig haben. Dann such dir einen aufgeschlossenen Hausarzt oder einen Palliativdienst, der deine Schmerzbehandlung wenn nötig zu Hause begleitet - das ist, ich wiederhole, NICHT verboten. Auch wenn es nicht gesetzlich als verpflichtend geregelt ist. Letzten Endes bedeutet es einfach nur, dass du selbst alles organisieren und tätig werden musst, statt dich in die SGB 5-Hängematte legen zu können und alles wird für dich geregelt.

Ich wiederhole gern: ich habe nichts gegen Suizid und ich habe auch nichts gegen Unterstützung der Auswirkungen - wenn es nicht zu Lasten von anderen und auch nicht durch irgendwelche Lug-und-Trug-Manöver passiert. Wenn du offen und ehrlich mit den Leuten redest, geht so einiges.

Dokkalfar 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 11:30
@DorktorNoth

Du hast trotz Arztsein offenkundig nicht die leisest Ahnung, wie schwer es für Schwerstkranke und wie unmöglich es für Gesunde ist, Sterbehilfe zu bekommen.

DorktorNoth  27.09.2024, 11:47
@Dokkalfar

Du ... ich hab das jeden Tag auf der Intensiv. Ich habe den Palliativdienst auf Kurzwahl. Es IST möglich. Was hast du versucht? Wirklich aktiv? Hast du dein Thema ernsthaft mal mit einem Palliativarzt besprochen?

Dokkalfar 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 11:49
@DorktorNoth

Palliativmedizin steht lediglich unheilbar Kranken zu. Deshalb muss ich ja zunächst unheilbar krank machen.

DorktorNoth  27.09.2024, 11:51
@DorktorNoth

Die größte Schwierigkeiten ist, einen Arzt zu finden, der dafür offen ist. Aber das ist teilweise verständlich, wie ich sagte. Dafür sind Ärzte in der Regel primär nicht da und ich finde die Verknüpfung Sterbehilfe = Arzt unglücklich. Aber es gibt genug dafür offene Kollegen. Und niemand sagt, dass es immer super einfach sein muss.

DorktorNoth  27.09.2024, 11:56
@Dokkalfar

Jetzt drehen wir uns langsam im Kreis : ich sage doch gerade du musst einen Arzt finden , der für das Thema offen ist Punkt dann gibt es auch Mittel und Wege - deine Idee , dich unheilbar krank zu machen und dann palliativmedizin in Anspruch zu nehmen ist ja prinzipiell erfolgversprechend - es muss nur einfach vorher klar mit allen Beteiligten besprochen sein und es sollte keine wertvollen stationären Ressourcen beanspruchen.

Im Übrigen scheint es mir aber eher darum zu gehen, dass du Hilfe willst. Das einfachste wäre es tatsächlich, eine leicht für den Hausgebrauch verfügbare suizidmethode im Internet zu recherchieren und es einfach ohne jedes Leid selber zu tun. Gerade wenn man jung und gesund ist sollte man gar nicht auf angewiesen sein. Wenn dein Sterbewunsch so stark ist warum bist du so auf Hilfe fixiert?

Du isst also eine giftigen Pilz und gehst dann ins Krankenhaus, wo du erklärst, dass du keine Behandlung willst?? Schlechte Idee...Merkste selbst, oder?

Warum isst du nicht den Pilz setzt dich im Wald unter einen Baum und gut ist?? Ende!

Was du da beschreibst ist Unfug und umständlich. Ein Krankenhaus ist kein Gemischtwarenladen, wo du dir alles so zusammenstellst, wie du es brauchst.


Dokkalfar 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 23:21

Weil sich unter einen Baum zu setzen und mit den ganzen Nebenwirkungen dahinzuscheiden schmerzhaft ist.

Und zum "Merkste selbst, oder?": Deshalb frage ich ja, weil ich bisher überall tatsächlich höre, dass grundsätzlich von einer Einwilligunsfähigkeit des Patienten ausgegangen und sein Selbstbestimmungsrecht respektiert werden muss. Und wenn ich keine Gründe für meine Entscheidung nennen möchte...

AthenaVER  26.09.2024, 23:23
@Dokkalfar

Du lehnst die Behandlung ab, also spare dir den Weg ins Krankenhaus. Was DU willst, wirst du nicht durchsetzen können. Da wirst du in einem anderen Land anfragen müssen. Deine Gedankengänge sind absolut absurd. Lass dich behandeln

Dokkalfar 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 23:25
@AthenaVER

Zeugen Jehovas dürfen auch mit Erfolg eine Bluttransfusion ablehnen - und die nennen sogar ihre völlig bekloppten Gründe.

Warum sollte ich dann ohne Nennung meiner aus deiner Sicht bekloppten Gründe ausgerechnet weniger Erfolg haben?