Stellungnahme Arbeit?

6 Antworten

Da wir deinen Arbeitsvertrag nicht kennen, und ob Du die Befugnis hast, den Laden kurzzeitig schließen zu dürfen, oder ob Du dich an die vorgegebenen Öffnungszeiten zu halten hast, ist es schwer darauf eine sachgerechte Antwort zu geben.

Letztendlich mußt du dich wegen der möglichen arbeitsvertraglichen Verfehlung disziplinarisch verantworten. Inwieweit Du da dein Privatleben preis gibst, das mußt Du entscheiden. Kannst du aber keinen plausiblen Grund für deine Handlung angeben, mußt Du mit den Konsequenzen leben.

Jetzt mal eine andere Frage, was glaubst Du denn hättest, oder hast Du für deine Freundin tun können, was Ersthelfer vor Ort nicht hätten leisten können? Ich hätte vom geschäft aus die 112 gerufen und den Rettungsdienst und den Notarzt zur Freundin bestellt. Anscheinend muß es sich ja schon um eine schwerwiegende Verletzung gehandelt haben, sonst hättest Du ja deinen Arbeitsplatz nicht fluchtartig verlassen.

Hallo,

Soll ich diese Stellungnahme wirklich verfassen?

Du hast die Anweisung deines Vorgesetzten erhalten, dies zu tun. Tust du das nicht, wirst du mit Sicherheit die Kündigung erhalten. Gibst du die Stellungnahme ab, kann es immer noch sein, aber womöglich hat man auch Verständnis für die Situation

LG, Chris


Gymsynapsen 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 08:57

Vielen Dank, für deine Hilfe.

Schreibe die Stellungnahme und begründe dein Verhalten wahrheitsgemäß. Dann wird dir definitiv mehr Verständnis entgegengebracht, als wenn du dich nicht äußerst.

Reflektiere aber gleichzeitig dein Verhalten.

Natürlich gibt es Notfälle, die das rechtfertigen. Ob dies einer war, kannst am Ende nur du für dich beantworten.

Leider (und verständlich) sind ja keine Details genannt.

Welche Art Verletzung hatte sie ?

war die Verletzung ernsthaft oder gar lebensbedrohlich ?

War sie alleine oder wer war bei ihr ?

Wie weit war das entfernt?

Was hast du erhofft in der Situation für sie tun zu können ?

Wie lange hätte es gedauert dich ordnungsgemäß abzumelden ?

Du solltest zudem mit dem Gebietsleiter besprechen, wie du dich zukünftig in solchen Situationen korrekt verhältst.

"ohne vorher jemanden zu informieren oder mich ordnungsgemäß abzumelden. "

Entsprechend dürftest Du gegen die betrieblichen Auflagen verstoßen haben. Ja, ich würde eine Stellungnahme schreiben an Deiner Stelle. Reagierst Du nicht, kann man nicht nachvollziehen, warum Du einfach sang- und klanglos abgehauen bist. Und ohne Stellungnahme Deinerseits bringst Du auch Deine GF in Bedrängnis - was dazu führen kann, dass sie die schützende Hand von Dir abzieht, wenn sie nicht sicher gehen kann, dass Du verlässlich bist.

Verstehe definitiv, dass Du dir Sorgen gemacht hast.. Hätte nicht anders gehandelt. Die Stellungnahme solltest Du schreiben, hast zwar voreilig gehandelt, aber wenn die nur ein wenig Empathie haben, hast Du nichts zu befürchten.