Stellt diese Aussage eine strafrechtlich relevante Drohung dar?

3 Antworten

Nein, eine Drohung ist das nicht.

Wenn er etwas Strafrechtliches getan hat, sollte es angezeigt werden. Denn ansonsten macht er ja Karriere, obwohl er ein Gesetzesbrecher ist.

Er möchte das!

Er möchte dir u.U ein schlechtes gewissen einreden, dass du Schuld hättest, wenn er nicht seinen Traumberuf und seine Zukunft erreicht.

Tatsache ist aber: Hat er eine Straftat begangen, ist diese Tat, nicht deine (die Anzeige) der Grund.


goodresponder 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 18:21

Es kann durchaus eine Drohung bzw. Nötigung darstellen, wenn die Person, welche die Aussage tätigte, mit der Aussage ihren Gesprächspartner von einer Anzeigenerstattung gegen sich fernzuhalten versucht:

"Unterlasse die Erstattung einer Anzeige gegen mich, denn sonst würdest du mir damit meine Zukunft & meinen Traumberuf zerstören."

Nein, dies ist keine Drohung, sondern nur ein Versuch, an das Mitgefühl/Mitleid der Person zu appellieren. Strafrechtlich hat diese Aussage keine Relevanz.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter mit psych. Zusatzausbildung

goodresponder 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 17:59

Es kann durchaus eine Drohung bzw. Nötigung darstellen, wenn die Person, welche die Aussage tätigte, mit der Aussage ihren Gesprächspartner von einer Anzeigenerstattung gegen sich fernzuhalten versucht:

"Unterlasse die Erstattung einer Anzeige gegen mich, denn sonst würdest du mir damit meine Zukunft & meinen Traumberuf zerstören."

Goldlaub  26.09.2024, 18:27
@goodresponder

Nein. Da steckt noch keine Drohung drin, nur ein Jammern. Eine Drohung wäre mit dem Zusatz "Wenn du das tust (mich anzeigen) dann räche ich mich, oder wird es dir schlecht bekommen".

WARRIOREAGLE  26.09.2024, 18:33
@goodresponder

„…sonst würdest du mir damit meine Zukunft & meinen Traumberuf zerstören

Dies bedeutet folgendes: Würde Person A Anzeige zum Nachteil von Person B erstatten, wäre die Zukunft von B zerstört. Da diese „Drohung“ jedoch von B getätigt wird und es dabei auch um die mögliche Zerstörung der Zukunft von B selbst geht, ist es keine strafrechtlich relevante Drohung/Nötigung; A selbst hat durch seine Anzeigeerstattung keinen persönlichen Nachteil, dieser Nachteil besteht de facto für B & seine Zukunft.

Anders würde die Sache aussehen, wenn B zu A sagen würde: „Unterlasse die Erstattung einer Anzeige, denn sonst zerstöre ich Deine Zukunft & Deinen Traumberuf.“ Dies würde eine Drohung, bzw eine Nötigung, zum Nachteil von A darstellen, da ihm B „Ungemach“ androht, sollte A die Anzeige zum Nachteil von B erstatten.

goodresponder 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 18:36
@Goldlaub

Eine Drohung an sich gibt es im StGB auch gar nicht, sehr wohl aber eine Nötigung zur Unterlassung:

"Unterlasse die Erstattung einer Anzeige gegen mich, denn sonst würdest du mir damit meine Zukunft & meinen Traumberuf zerstören."

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt ..."

goodresponder 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 18:45
@WARRIOREAGLE

Eine Drohung gibt es im StGB auch gar nicht.

Da habe ich missverständlich formuliert:

Eine Nötigung stellt jedes "Auffordern" zum Unterlassen einer Handlung dar, um damit eigene negative Konsequenzen zu eliminieren:

Im obigen Satz verlangt Person A von Person B das Unterlassen einer Strafanzeige, damit Person A keinen beruflichen & privaten Folgen ausgesetzt ist.

WARRIOREAGLE  26.09.2024, 19:42
@goodresponder

Bei allem gebührenden Respekt: Das Problem scheint darin zu bestehen, dass Du den Gesetzestext nicht verstehst, bzw fehlinterpretierst. Deshalb habe ich mir bereits im obenstehenden Kommentar die Mühe gemacht, Dir das Ganze gut verständlich zu erklären. Vielleicht hilft es Dir, wenn Du meinen Text ein weiteres Mal sorgfältig durchliest (dort steht übrigens auch der Begriff „Nötigung“).

Ich beende an dieser Stelle diese Kommunikation und wünsche Dir einen schönen Abend:)

goodresponder 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 19:43
@WARRIOREAGLE

Die Nötigung ist hier das Auffordern zum Unterlassen der Anzeigenerstattung.

Das empfindliche Übel ist hier, dass A mit einer Anzeige laut B dessen Zukunft & Traumberuf (die Zukunft & den Traumberuf des B's) zerstören würde.

In dem Wissen, dass A mit einer Anzeige gegen B dessen Zukunft & Traumberuf zerstören würde, unterlässt A die Anzeigenerstattung gegen B.

Rechtswidrig ist die Nötigung (Drohung), da in Deutschland jeder jeden anzeigen darf und der A durch die Nötigung in seinem Recht der freien Anzeigeerstattung eingeschränkt wird.

goodresponder 
Beitragsersteller
 26.09.2024, 19:48
@WARRIOREAGLE

Du übersiehst aber anscheinend, dass eine Nötigung NICHT NUR durch eine Drohung mit einem Nachteil für die eigene Person zutreffen kann, SONDERN AUCH durch das Auffordern zum Unterlassen einer Handlung, Tätigung einer Aussage, usw.