Steht das noch im erweiterten Führungszeugnis?

1 Antwort

Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 2c BZRG sollte die Tilgungsfrist zehn Jahre betragen.

Das dürfte also miitlerweile getilgt sein und daher nicht mehr in einem (erweiterten) Führungszeugnis auftauchen.