Steht das noch im erweiterten Führungszeugnis?
Ein bekannter hatte in der Jugend eine Haftstrafe bekommen 3 Jahre war er in Haft wegen mehrfacher Körperverletzung.
Das war 2012.
Steht das noch im erweiterten Führungszeugnis?
1 Antwort
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 2c BZRG sollte die Tilgungsfrist zehn Jahre betragen.
Das dürfte also miitlerweile getilgt sein und daher nicht mehr in einem (erweiterten) Führungszeugnis auftauchen.