Staatsanwaltschaft Brief jugendlich?

5 Antworten

Strafrechtlich keine mehr aber Zivilrechtlich kann weiterhin etwas kommen.

Strafrechtlich ist es erledigt, zivilrechtlich kann noch was kommen. Da aber im Schreiben steht, dass der Schaden wieder gut gemacht wurde, ist der Fall wohl abgeschlossen.


Marcey27 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 00:44

Was bedeutet ,,zivilrechtlich“ genau… Kommt das dann vor gereicht oder was

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bielz54  31.08.2024, 00:49
@Marcey27

Du hast offensichtlich jemandem einen Schaden zugefügt. Und den Schaden wieder gut gemacht (bezahlt?). Wenn der Geschädigte zufrieden ist, kommt nichts mehr. Wenn nicht, geht er vor Gericht.

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bielz54  31.08.2024, 00:53
@bielz54

"etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt"
Das bedeutet, dass das Schreiben sich nur auf die strafrechtliche Seite bezieht. Der Geschädigte kann weiterhin Klage erheben.

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"Das" ist eingestellt. Beim nächsten Vorfall wird es anders ausgehen.

Strafrechtlich kommt nichts mehr, aber wenn dich die Kläger zivilrechtlich verklagen, dann schon.


Marcey27 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 00:43

Wie meinst du das da steht ja das etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese Entscheidung nicht berührt

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Marcey27 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 00:46
@Skywalker17

Achse ich hab gedacht das das nicht berührt wird also nichts schädigt….

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Skywalker17  31.08.2024, 00:56
@Marcey27

Ja, das Beamtendeutsch. Doch wenn du Pech hast wirst du auf Schadensersatz verklagt. Die Forderungen gelten ein halbes Leben.

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Soweit erst mal erledigt vom Staat her.

Was bleibt ist natürlich der Eintrag im Erziehungsregister bis zum vollendeten 24. Lebensjahr!