Sozialversicherungsnummer zu spät dem AG mitgeteilt?
Ich hab eine Frage. Und zwar habe ich seit dem 02.09.2024 eine Ausbildung begonnen und war bis dahin noch familienversichert bei der Krankenkasse. Jetzt musste ich einen neuen Antrag stellen, um aus der Familienversicherung zur gesetzlichen Pflichtversicherung zu wechseln. Das Problem ist, dass der Antrag noch in Bearbeitung liegt und mein AG die Sozialversicherungsnummer bis zum 19.09.2024 für die Lohnabrechnung benötigt. Was würde passieren, wenn ich die SV-Nummer zu spät für mich und den AG erhalte?
2 Antworten
Es ist nicht ersichtlich, was mit dem beschriebenen Antrag gemeint sein soll: vereinfacht gesagt meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der gewünschten Krankenkasse an; fehlt die Sozialversicherungsnummer reicht regelmäßig hilfsweise Name und Geburtsdatum.
Dann wird sich halt die Abrechnung verspäten.
Wenn Du am 02.09. die Ausbildung begonnen hast, hättest Du Dich bereits vor Beginn der Ausbildung um eine eigene Verdicherung kümmern können, die dann ab September in Kraft tritt.