Sozialversicherungsnummer zu spät dem AG mitgeteilt?

2 Antworten

Es ist nicht ersichtlich, was mit dem beschriebenen Antrag gemeint sein soll: vereinfacht gesagt meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der gewünschten Krankenkasse an; fehlt die Sozialversicherungsnummer reicht regelmäßig hilfsweise Name und Geburtsdatum.

Dann wird sich halt die Abrechnung verspäten.

Wenn Du am 02.09. die Ausbildung begonnen hast, hättest Du Dich bereits vor Beginn der Ausbildung um eine eigene Verdicherung kümmern können, die dann ab September in Kraft tritt.