Sonderurlaub Todesfall?

3 Antworten

§ 616 BGB listet nicht ausdrücklich auf, wann der Arbeitgeber zum Gewähren eines Sonderurlaubs verpflichtet ist. Durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat sich allerdings eine Reihe von Fällen herausgebildet, in denen die Anwendung des § 616 BGB grundsätzlich einheitlich beurteilt wird. In diesen Fällen kann man also von einer Pflicht des Arbeitgebers zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen unter Fortzahlung des Entgelts ausgehen.

Aber daraus ergibt sich nicht das Recht auf den Sonderurlaub, wenn man sowieso nicht bei der Arbeit ist.

Das würde bedeuten, dass kein Anspruch auf nachträglichen Sonderurlaub besteht, da die Person nicht bei der Arbeit war wegen Krankschreibung. Sonderurlaub ist nicht nachzuholen, wie Erholungsurlaub.

d.h., wenn die Person Urlaub gehabt hätte, dann könnte man argumentieren, dass man die Erholung durch den Todesfall unterbrechen musste und man die 2 Tage nachholen kann.

Bei Krankschreibung sehe ich das nicht, daher, nein keinen Anspruch mehr auf den Sonderurlaub.

Der "Urlaub" ist in diesem Fall zweckgebunden und unterscheidet sich daher maßgeblich von normalen/echten Urlaub:

Dieser Freistellungsanspruch ist anlassbezogen und muss zeitnah zu dem jeweiligen Ereignis genommen werden. Wenn der Beschäftigte zum Zeitpunkt des Ereignisses arbeitsunfähig ist und deshalb nicht arbeiten muss, besteht zu einem späteren Zeitpunkt kein Freistellungsanspruch.
Dies hat jetzt das Arbeitsgericht Dortmund bestätigt und den tariflichen besonderen Freistellungsanspruch damit deutlich vom Urlaubsanspruch abgegrenzt.

Auszug aus Sonderurlaub ist anlassbezogen zu nehmen

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen

Der Sonderurlaub steht ihr zu, es müssen ja auch Behördengänge gemacht werden wie Erbschein beantragen oder Gespräch bei der Bank etc. Oft gibt es ja auch noch eine Urnenbeisetzung. Genommen werden sollen die Tage in zeitlichem Zusammenhang mit dem Ereignis.


PaulPeter44  22.09.2024, 07:56

Der Sonderurlaub bei Todesfall ist wegen dem Todesfall selber oder wegen der Beerdigung. Zur späteren Urnenbeisetzung würde der Sonderurlaub gelten, für Behördengänge nicht. Nicht jeder, dessen Vater stirbt hat danach Behördengänge zu erledigen.

PowerWoman1 
Beitragsersteller
 20.09.2024, 20:02

Okay danke. Aber sie war zur der Zeit krankgeschrieben. Hat sie nachträglich noch Anspruch drauf oder nicht?